Harbarth ist neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts – Politische Vergangenheit birgt Herausforderungen

Der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, rückt wie erwartet an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts.
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Stephan Harbarth wurde 2018 neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times15. Mai 2020

Der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, rückt wie erwartet an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts.

Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete wurde am Freitag im Bundesrat einstimmig zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle gewählt, dessen Amtszeit nach zwölf Jahren endet.

Seinen frei werdenden Platz im Zweiten Senat des Gerichts übernimmt die Frankfurter Staatsrechtslehrerin Astrid Wallrabenstein. Der Bundesrat wählte sie ebenfalls einstimmig zur Verfassungsrichterin.

Merkel gratuliert zur Wahl

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gratulierte beiden zur Wahl. Er wolle im Namen der Kanzlerin Harbarth und Wallrabenstein einen herzlichen Glückwunsch aussprechen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Sie wünsche ihnen für ihre „verantwortungsvollen Aufgaben viel Energie und viel Erfolg“.

Der 48-jährige Harbarth war seit November 2018 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, davor hatte er seit 2009 dem Bundestag angehört. Von 2016 bis 2018 war er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Harbarth arbeitete vor seinem Wechsel nach Karlsruhe auch als Wirtschaftsanwalt.

Wahl stoßt teilweise auf Kritik

Seine Wahl zum Verfassungsrichter war aufgrund seiner vorherigen politischen Karriere zum Teil auf Kritik gestoßen. Allerdings wechseln immer wieder Politiker an das Bundesverfassungsgericht.

Bereits bei der Wahl Harbarths zum Vizepräsidenten vor eineinhalb Jahren war erwartet worden, dass er die Nachfolge Voßkuhles antreten wird.

Seit seiner Wahl zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats Ende 2018 war vorgezeichnet, dass er derjenige sein würde, der Voßkuhle in Karlsruhe an der Spitze ablöst. So sind die ungeschriebenen Regeln.

„Die Dosis macht das Gift“, sei einer der Sätze, die Voßkuhle gern öffentlich wiederholt. Es tue dem Gericht gut, ein, zwei Leute in seinen Reihen zu haben, die etwas von Politik verstehen und wissen, was hinter den Kulissen abläuft.

Als Bereicherung würdigt Voßkuhle auch immer wieder Harbarths Erfahrungsschatz als Wirtschaftsanwalt.

Politische Vergangenheit birgt Herausforderungen

Wie „ntv.de“ berichtet, haben Gegner versucht Harbarths Ernennung direkt beim Gericht anzufechten. Allerdings sei dies knapp abgewendet worden.

Intern aber stellt Harbarths Politiker-Vergangenheit auch das Gericht vor Herausforderungen. Sein Senat soll demnächst über das 2017 beschlossene Kinderehen-Verbot entscheiden.

Harbarth war damals nach eigenen Angaben „intensiv in die Vorbereitung und Verabschiedung des Gesetzes (…) eingebunden“.

Wallrabenstein wird Nachfolge als Richterin im Zweiten Senat antreten

Die Amtszeit des bisherigen Gerichtspräsidenten endete offiziell bereits am 6. Mai. Zu seiner Nachfolgerin als Richterin im Zweiten Senat wählte der Bundesrat die Hochschulprofessorin Wallrabenstein, die an der Goethe-Universität Frankfurt Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht lehrt.

Unklar ist noch, wer die Nachfolge des ebenfalls ausscheidenden Verfassungsrichters Johannes Masing antritt. Auch über den Vizepräsidentenposten, der nach der Wahl Harbarths zum Präsidenten frei ist, wurde noch nicht entschieden.

Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt zwölf Jahre. Die 16 Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts, die in zwei Senaten sitzen, werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Diese bestimmen abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Notwendig ist bei den Wahlen eine Zweidrittelmehrheit.  (afp/nh)



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