Hartz-IV-Empfänger ohne Anspruch auf volle Übernahme von Wohn- und Heizkosten

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.
Titelbild
Viele Selbständige und Kleinunternehmen mussten wegen der Corona-Maßnahmen Hartz IV beantragen.Foto: Ralf Hirschberger/Illustration/dpa
Epoch Times14. November 2017

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten.

Es sei verfassungskonform, dass der Gesetzgeber „keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat“, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Vielmehr dürften Jobcenter die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im „unteren Preissegment“ üblich sei. (Az. 1 BvR 617/14 u.a.)

Geklagt hatte eine Sozialhilfeempfängerin, die allein in einer 77 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zunächst hatte das zuständige Jobcenter die Miete und die Heizkosten vollständig, ab 2008 nur noch teilweise übernommen. In ihrer Verfassungsbeschwerde gab die Klägerin an, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein.

Daneben hatte auch das Sozialgericht Mainz zwei Verfahren vorgelegt, weil es die Regelung für die Kostenerstattung von Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hielt.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte anders: Auch wenn „die grundlegende Lebenssituation eines Menschen“ betroffen sei, ergebe sich „daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Fall einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären“. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion