Hartz-IV-Sanktionen im NEWSTICKER: „Entwürdigend“ – Bartsch fordert „Systemwechsel“

Sanktionen gegen unkooperative Hartz-IV-Bezieher sind teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag hervor.
Epoch Times5. November 2019

+++ Newsticker +++

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen Konsequenzen gefordert.

„Das Urteil zeigt, wir brauchen einen Systemwechsel. Dieser muss politisch erkämpft werden“, sagte der Linken-Politiker der „Welt“ (Mittwochsausgabe). „Nicht nur die Sanktionen sind falsch, sondern Hartz IV als System müssen wir ersetzen.“

Das Ganze sei entwürdigend. „Wir brauchen ein neues Versicherungssystem, das wirksam bei Arbeitslosigkeit schützt.“ Die Angst, bei Jobverlust sozial abstürzen, „zerfrisst den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, fügte Bartsch hinzu.

CDU Wirtschaftsrat hält Sanktionen bei „Unkooperativen“ für gerechtfertigt

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, hob hingegen die grundsätzliche Bedeutung des Urteils hervor: „Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben ausdrücklich klargestellt, dass Sanktionen gegen unkooperative Hartz-IV-Empfänger prinzipiell zulässig sind“, sagte Steiger der „Welt“.

Es müsse dabei bleiben:

Wer vereinbarte Beratungstermine nicht wahrnimmt oder angebotene Jobs ausschlägt, dem muss die staatliche Unterstützung gekürzt werden. Das sind wir allein schon den hart arbeitenden Steuerzahlern schuldig, die für die Hartz-IV-Zahlungen aufkommen müssen.“

Das Urteil bedeute, dass Missbräuche auch künftig sanktioniert werden müssten, so Steiger weiter. „Die Bundesregierung sollte diese Gelegenheit nutzen, um endlich eine Agenda für die Fleißigen in diesem Land auf den Weg zu bringen.“

Unions-Arbeitnehmerflügel reagiert gelassen auf Hartz-IV-Urteil

Die Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion hat auf das Verfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Sanktionen gelassen reagiert. „Mit dem Urteil kann man leben. Das Wichtigste für uns ist, dass das Verfassungsgericht die Zumutbarkeitsregeln im Hartz-IV-System nicht beanstandet und das Prinzip Fordern und Fördern im Grundsatz bestätigt“, sagte der Chef der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, der „Rheinischen Post“ (Online-Ausgabe).

„Das Urteil löst insofern keine Totalrevision des Sozialgesetzbuchs II aus“, sagte Weiß. „Leistungskürzungen von über 30 Prozent gibt es ohnehin nur für eine ganz kleine Minderheit der Bezieher. Die allermeisten Sanktionen werden wegen Termin- und Meldeversäumnissen verhängt. In diesen Fällen wird die Leistung nur um zehn Prozent gekürzt“, sagte Weiß.

Die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen scharfe Hartz-IV-Sanktionen eine Bestätigung für das Sozialstaatskonzept ihrer Partei.

Dies müsse jetzt die Grundlage für Diskussionen auch mit der Union über Gesetzesänderungen bei Hartz IV sein, sagte Dreyer der „Rheinischen Post“ (Online-Ausgabe). „Ich begrüße das Urteil des Verfassungsgerichts, denn es schafft Klarheit in einem Bereich, der viele Konflikte geschaffen hat“, sagte Dreyer.

Das Gericht verlange vom Gesetzgeber nun, die Grundsicherung weiterzuentwickeln. „Mit dem Sozialstaatskonzept, das wir im Frühjahr vorgelegt haben, treffen wir den Kern der Vorgaben des Verfassungsgerichts. Es ist damit eine gute Grundlage für die weiteren Diskussionen auch mit der Union.“

Dreyer sagte weiter, dass Rechte und Pflichten zwei Seiten einer Medaille im Sozialstaat seien. „Das Urteil bestärkt aber die Haltung der SPD, dass unsinnige und vor allem unwürdige Sanktionen abgeschafft gehören“, sagte die kommissarische SPD-Chefin.

Linke will baldige Abschaffung der Sanktionen

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts dringt die Linke auf eine baldige Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II. „Jetzt gilt es erst recht dafür zu sorgen, dass der Bundestag die Sanktionen abschafft“, erklärte Parteichefin Katja Kipping am Dienstag in Berlin. „Denn Regelsätze, die zum Leben reichen und ein sicheres Existenzminimum garantieren, sind zuallererst die Aufgabe der Politik und nicht der Gerichte.“

Dafür müssten nun parlamentarische Mehrheiten gewonnen werden, fügte Kipping hinzu. „Die unsäglichen Sanktionen bei Hartz IV und die Leistungseinschränkungen in der Sozialhilfe müssen endlich Vergangenheit werden.“

„Es ist ein gutes Zeichen, dass auch die Richter in Karlsruhe die Sanktionen kritisch sehen“, sagte Koparteichef Bernd Riexinger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Jetzt sei die Politik gefragt. „Wir brauchen eine armutsfeste und sanktionsfreie Mindestsicherung.“ Das „System der Bestrafung, bei dem den Menschen das eh schon zu niedrig angesetzte Minimum auch noch weggenommen wird“, sei „einfach unwürdig und falsch“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Sanktionsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wenn Pflichten verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden, entschieden die Richter. Grundsätzlich sind Sanktionen zwar weiterhin möglich, bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder der komplette Wegfall der Leistungen sind aber mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Ifo-Chef fordert grundlegende Hartz-IV-Reform

Ifo-Chef Clemens Fuest hat nach dem Verfassungsurteil zu den Hartz-IV-Sanktionen weitreichende Änderungen gefordert. „Die Politik sollte das Urteil zum Anlass nehmen, Hartz IV grundlegend zu reformieren“, sagte Fuest der „Rheinischen Post“ (Online-Ausgabe). „Sanktionen sind notwendig, müssen sich aber im zulässigen Rahmen halten.“

Das bestehende System schaffe außerdem „zu geringe Anreize, über eine Teilzeitbeschäftigung hinaus das Arbeitsangebot zu erhöhen“, sagte Fuest.

Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung habe deshalb kürzlich einen Vorschlag für eine grundlegende Reform vorgelegt, um die Anreize für Hartz-IV-Empfänger zu verbessern, neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes II mehr als nur einen Mini-Job aufzunehmen.

So solle etwa der anrechnungsfreie Betrag von 100 Euro für Singles abgeschafft werden. Im Gegenzug solle aber ein größerer Teil eines höheren Hinzuverdiensts nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

Heil nennt Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts „sehr weise“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen als „sehr weise“ und „sehr ausgewogen“ bezeichnet. Es biete auch eine „Riesenchance“, den gesellschaftlichen Konflikt um die Arbeitsmarktreformen zu befrieden, sagte Heil am Dienstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es bestehe nun Rechtssicherheit. Der Gesetzgeber habe den Auftrag, die Grundsicherung weiter zu entwickeln.

Der Arbeitsminister zeigte sich überzeugt, dass das Urteil die Bedeutung des Sozialstaats stärken werde. Durch das Urteil sei klar, dass Mitwirkungspflichten verlangt werden könnten, die aber verhältnismäßig sein müssten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Sanktionsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wenn Pflichten verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. Grundsätzlich sind Sanktionen zwar weiterhin möglich, bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder der komplette Wegfall der Leistungen sind aber mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Sozialverbände verlangen nach Hartz-IV-Urteil Verzicht auf Sanktionen

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts dringen Gewerkschaften und Sozialverbände auf eine Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband am Dienstag eine Aufhebung der bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System und die Einführung eines „menschenwürdigen Systems der Förderung“.

„Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind immer nur verfassungsrechtliche Grenzen, über die der Gesetzgeber auch hinausgehen kann“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Denn nicht alles, was unsere Verfassung vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitssuchenden und Beschäftigten.“

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, betonte, Sanktionen verursachten Leid und führten „dazu, dass Menschen sich zurückziehen“. Sie „entspringen einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts“. Deshalb müssten sie „komplett und ersatzlos“ gestrichen werden.

Die Diakonie setzte sich für ein sicheres Existenzminimum ein. „Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existentielle Not in Kauf“, erklärte Vorstandsmitglied Maria Loheide. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kritisierte insbesondere die schärferen Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren. „Sie treiben junge Menschen ins Abseits“, erklärte AWO-Chef Wolfgang Stadler. „Wir wollen eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln.“

Der Sozialverband Deutschland forderte in einer eigenen Stellungnahme „eine grundlegende arbeitsmarktpolitische Wende“, die verbesserte Leistungen bei Arbeitslosigkeit und organisatorische Reformen umfasse. „Dann würden sich Sanktionen künftig erübrigen“, erklärte Präsident Adolf Bauer.

Auf rasche Konsequenzen des Gesetzgebers drang der Sozialverband VdK. Das Urteil sei ein „wichtiges Signal an die Politik, dass es kein ‚Weiter so‘ bei den Sanktionen geben kann“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Nun sei der Gesetzgeber am Zug. „Er muss schnell die gültige Rechtslage verändern und sie grundgesetzkonform gestalten.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Sanktionsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wenn Pflichten verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden, entschieden die Richter. Grundsätzlich sind Sanktionen zwar weiterhin möglich, bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder der komplette Wegfall der Leistungen sind aber mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig.

Grundsätzlich sind Sanktionen demnach zwar möglich, beim Arbeitslosengeld II halten die Verfassungsrichter aber Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr für verhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss das Sanktionssystem nun neu regeln. (Az. 1 BvL 7/16)

Die bisherige Regelung sieht drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger etwa eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnen. Zunächst wird der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, bei einer Wiederholung bereits um 60 Prozent. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt das Arbeitslosengeld II komplett. Die Kürzungen gelten jeweils für drei Monate. Das Verfassungsgericht befasste sich nicht mit der Kürzung von zehn Prozent der Bezüge, die bei versäumten Terminen droht. Dies ist die mit Abstand häufigste Sanktion.

Die Verfassungsrichter halten es im derzeitigen System lediglich für möglich, die Leistung um 30 Prozent zu kürzen. Als unvereinbar mit dem Grundgesetz stuften sie es allerdings auch in dieser Sanktionsstufe ein, dass die Leistung selbst bei Härtefällen zwingend verringert werden muss. Die starre Dauer von drei Monaten bei jeder Kürzung ist demnach ebenfalls nicht haltbar. Eine Kürzung um 60 Prozent oder gar ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengelds II sind dem Urteil zufolge gar nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Auslöser für das Verfahren in Karlsruhe war die Klage eines Arbeitslosen aus Thüringen, dem Leistungen gekürzt worden waren. Das Sozialgericht Gotha rief in dem Rechtsstreit das höchste deutsche Gericht an, weil es die Vorschriften für verfassungswidrig hielt. Es war der Ansicht, dass mit der vom Gesetzgeber gewählten Höhe des Regelsatzes bereits das vom Grundgesetz garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgelegt wurde und dies nicht unterschritten werden darf. (afp/dts/dpa)

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