Hauptunternehmer haften künftig für Abführung von Sozialbeiträgen durch ihre Subunternehmer

Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und diese auch nicht eingetrieben werden können, muss künftig der Hauptunternehmer dafür einstehen.
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Paketboten, die für Subunternehmer arbeiten, sollen durch ein neues Gesetz besser vor Sozialbetrug geschützt werden.Foto: Malte Christians/dpa/dpa
Epoch Times8. November 2019

Paketboten sind künftig besser vor Rechtsverstößen ihrer Arbeitgeber geschützt: Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz zur so genannten Nachunternehmerhaftung. Damit soll die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen künftig gewährleistet sein. Von den neuen Regeln sollen Paketboten im besten Fall bereits im Weihnachtsgeschäft profitieren.

Hintergrund der Neuregelung ist der boomende Onlinehandel, weswegen die Paketdienste immer mehr Aufträge an Subunternehmer abgeben. Dort drohen den Beschäftigten Einbußen durch Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Mit der Nachunternehmerhaftung soll sichergestellt werden, dass derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge haftet.

Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und diese auch nicht eingetrieben werden können, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen. Das Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte der Bundestag Ende Oktober beschlossen. Die Gewerkschaften befürworten die Regelung, Kritik kommt von den Arbeitgebern.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verwies vor der Länderkammer darauf, dass sich die Situation der Paketboten zunehmend verschlechtert habe. Ziel seien „faire Arbeitsbedingungen in der Branche“, betonte die kommissarische SPD-Vorsitzende.(afp)

 



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