Hauskauf: BGH klärt Familienstreit nach Liebes-Aus

Als die Tochter mit dem Freund ein Haus kauft, lassen sich die Eltern nicht lumpen. Keine zwei Jahre später ist Schluss. Und das Geld weg?
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Ein Haus im Grünen.Foto: iStock
Epoch Times19. März 2019

Junge Paare, die in die eigenen vier Wände ziehen, bekommen oft von den Eltern finanzielle Unterstützung – aber was, wenn die Beziehung nicht hält? Ist dann das Geld weg? Das klären die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH).

In dem Fall hatte sich die Tochter mit ihrem Partner 2011 im Berliner Umland ein Haus gekauft. Die Eltern der Frau steuerten mehr als 100 000 Euro bei. Sie beteiligten sich unter anderem am Kaufpreis für die Immobilie und schossen auch Geld für die Einrichtung zu. Keine zwei Jahre später war Schluss. Jetzt wollen die Eltern vom Ex-Freund seine Hälfte des geschenkten Betrags zurück. (Az. X ZR 107/16)

Vor Gericht war der Mann bisher unterlegen. Zuletzt entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht 2016, dass er den Großteil des Geldes wieder hergeben muss. Der BGH scheint aber grundsätzlichen Klärungsbedarf zu sehen und hat die Revision des Ex-Freunds zugelassen. Sein Urteil verkündet der Senat möglicherweise gleich am Verhandlungstag. Manchmal wird dafür auch ein Extra-Termin angesetzt.

Für verheiratete Paare haben die Karlsruher Richter schon entschieden, dass die Schwiegereltern bei einer Trennung unter bestimmten Umständen geschenktes Geld zurückfordern können. Begründet wird das üblicherweise mit den geänderten Umständen – die Eltern hätten darauf vertraut, dass die Beziehung lebenslang Bestand hat. Das allein reicht aber nicht. Es muss auch im Einzelfall festgestellt sein, dass es unzumutbar wäre, an der Schenkung festzuhalten.

Hier gibt es die Besonderheit, dass das Paar beim Hauskauf zwar schon neun Jahre zusammen war – allerdings ohne Trauschein. Eine wichtige Frage dürfte also sein, ob Eltern und Schwiegereltern in die Dauerhaftigkeit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft das gleiche Vertrauen setzen können wie in den Bestand einer Ehe. (dpa)



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