Heidelberg: Tötungsdelikt in Asylheim vorgetäuscht – Bewährungsstrafe für pakistanischen Jugendlichen

Am Freitag endete der dreitägige Gerichtsprozess um zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Pakistan, die einem unliebsamen Mitbewohner aus Syrien einen geplanten Mord anhängen wollten. Der 18-jährige Haupttäter wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, sein 15-jähriger Mittäter zu 80 Arbeitsstunden, so das Urteil des Landesgerichts Heidelberg.
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Symbolbild Foto:Foto: Uli Deck/Symbolbild/dpa
Von 19. September 2016

Am vergangenen Freitag fällte die Jugendstrafkammer des Heidelberger Landgerichts ihr Urteil gegen zwei jungen Flüchtlinge (18, 15) aus Pakistan. Den beiden unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) wurden gefährliche Körperverletzung und das „vorsätzliche Vortäuschen eines versuchten Tötungsdelikts zum Zweck der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen anderen“ vorgeworfen.

Wie das Landgericht Heidelberg auf Anfrage der Redaktion der „Epochtimes“ mitteilte, „wurden Strafen von 2 Jahren mit Bewährung für den Haupttäter und 80 Arbeitsstunden für den Mittäter ausgesprochen“, so Dr. Thomas Henn, Richter am Landgericht und Leiter der Pressestelle. Beide Täter seien zum Schluss „umfassend geständig“ gewesen.

Doch was war geschehen?

Ein hinterlistiger Plan …

Der jugendliche Haupttäter fühlte sich offenbar von einem jungen Syrer provoziert. Dieser habe sich nicht an die Regeln gehalten und immer wieder Streit gesucht. „Ich habe bis nachts gelernt, der hat sich nicht an den Dienstplan gehalten, nicht sauber gemacht und mich beschimpft, wir haben uns beide nicht gemocht“, so der nach eigenen Angaben 18-jährige Flüchtling.

Er fühlte sich durch den Syrer um die Chance gebracht, in Deutschland zu lernen, „um nach meiner schlimmen Flucht hier meine Erfolgsgeschichte schreiben zu können“, erklärte der junge Flüchtling während der auf drei Tage angesetzten Verhandlung dem Gericht, wie die „Rhein-Neckar-Zeitung“ berichtete.

Die jugendlichen Pakistani hatten mitbekommen, dass zwei Wochen zuvor ein anderer Jugendlicher aus der Unterkunft ausziehen musste, weil bei ihm ein Messer gefunden wurde. Durch dieses Ereignis inspiriert, reifte ein Plan in den Köpfen der jungen Pakistani, den unliebsamen Syrer loszuwerden.

… und seine Umsetzung

Mitte April 2016 fügte der 18-jährige Pakistani in der von der Jugendhilfeeinrichtung „Orthos“ im Steinbruchweg in Schönau betriebenen Flüchtlingsunterkunft seinem 15-jährigen Landsmann mit dem Spitznamen „Der Kleine“ mit einem 13 Zentimeter langen Küchenmesser eine tiefe Kopfwunde zu.

Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft ging er dabei gemäß der Absprache über die Vorgehensweise der Schnittwunde vor. Der etwa fünf Zentimeter lange Schnitt drang unplanmäßig tief bis zur Schädelkalotte vor. Danach brachte sich der Jugendliche selbst blutende Verletzungen an Arm und Kopf bei. Um den Verdacht weiter zu fördern, wurde ein lautstarker Streit im Zimmer des Syrers provoziert.

Es schien zu klappen: Der Syrer wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Doch nach seiner Vernehmung wurde er bereits einen Tag später wieder freigelassen.

Der Syrer als Zeuge vor Gericht

Als der Syrer dann für seine Zeugenaussage vor Gericht erschien, war er in Achselshirt und kurze Hosen gekleidet und holte sich dafür erst einmal einen Rüffel von der Vorsitzenden Richterin Dr. Gisela Kuhn ein: „Das mag in Syrien so gehen, aber hierzulande ist das kein Zeichen von Respekt gegenüber dem Gericht“, so die Richterin.

Dann wurde der Syrer zu seinen Erinnerungen befragt. Viel habe er vergessen, gab er zu Protokoll. Doch erinnerte er sich daran, dass ihm „Der Kleine“ gesagt habe, dass ihm der 18-Jährige einen Messerstich versetzt habe. Die Befragung habe sich zäh, zögerlich und ohne wesentliche Erkenntnisse zu vermitteln gestaltet, so die „RNZ“.

Der pakistanische Mittäter …

Der Dolmetscher sprach vor Gericht mit dem 15-jährigen Mitangeklagten auf Urdu, der pakistanischen Amtssprache. Diese konnte der Jugendliche sprechen, aber nicht lesen. In der Koranschule in Pakistan wurde viel auswendig gelernt, weniger geschrieben. Für den 15-Jährigen steht fest: „Gott hat mir den Weg nach Deutschland gezeigt.“

In einer Jugendhilfeeinrichtung in Wilhelmsfeld hatte der Jugendliche ein Praktikum als Koch absolviert. „Das war der Wunsch meiner Eltern, über einen Beruf werde ich nachdenken, wenn ich lesen und schreiben gelernt habe“, erklärte der 15-Jährige.

… und der Haupttäter, sein Zimmerkollege

Laut Vertreterin der Rechtsmedizin wurde die Kopfwunde des 15-Jährigen diesem offenbar nach Absprache von seinem Zimmerkollegen im Schlaf zugefügt, sodass er nichts bis wenig wahrgenommen habe. Das Opfer habe auch laut Polizeiprotokoll wenig Abwehrverhalten gezeigt.

Die wechselnden Angaben des Beschuldigten zu seiner Familie bescherten ihm nicht übermäßig Glaubhaftigkeit vor Gericht. Die Angaben über das Alter der Eltern wechselten, mal zwischen 70 und 75 Jahre, dann wieder Mitte 50. Auch die Anzahl der Geschwister schwankte bei der Befragung.

Für die Urteilsfindung von Bedeutung war das tatsächliche Alter des Haupttäters, der bei seiner Registrierung in München sein Geburtsjahr mit 1998 angab. „In Pakistan interessiert ein Geburtsdatum niemand“, warf die Verteidigerin des Pakistani ein.

Immer wieder hatte es zu seinem Alter verschiedene Angaben in den Akten gegeben. Letztendlich und „nach Würdigung und Studium diverser Unterlagen und Dokumente“ wurde sein Alter vom Gericht mit 18 Jahren angenommen.

„In Pakistan löst man Probleme selbst“

Der also offenbar 18-Jährige, der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt für Jugendliche in Adelsheim einsitzt, ließ durch seine Verteidigerin erklären, dass er einen Fehler gemacht habe. In Pakistan seien die Denkstrukturen anders, dort würde man Probleme selbst lösen, hieß es. „Ich hätte das dem Syrer nicht in die Schuhe schieben dürfen.“

Als die Vorsitzende Richterin  ihn nach seinen Berufswünschen befragte, teilte der Angeklagte mit, später einmal Polizist werden zu wollen.



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