Heiko Schrang zu GEZ Urteil: „Noch mehr Vetternwirtschaft geht nicht“

Was sagt einer der bekanntesten Kritiker der GEZ zum neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
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Hunderttausende Menschen verweigern die Zahlung des Rundfunkbeitrages aus Gewissensgründen. Darüber hat das Verfassungsgericht nicht entschieden.Foto: iStock
Epoch Times23. Juli 2018

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag fragten viele Menschen Heiko Schrang, einen bekannten GEZ-Kritiker, nach seiner Meinung.

Viele sind  „enttäuscht, deprimiert und in eine Art Schockstarre verfallen“, erklärt Schrang.

Letztendlich spielten politische Interessen eine Rolle: „Der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof wurde beispielsweise 2010 beauftragt, für den öffentlichen Rundfunk ein Gutachten zu erstellen, um den Zwangsbeitrag juristisch abzusichern. Gleichzeitig ist sein Bruder Ferdinand Kirchhof einer der 16 Verfassungsrichter, die nun das Gutachten seines Bruders legitimiert haben, indem sie es als verfassungskonform bestätigten.“

Nun entschied Ferdinand Kirchhof also über das Urteil seines Bruders – dass es rechtens sei. Wegen der Familienbeziehung beider wurde zuvor durch einen Kläger ein Befangenheitsantrag gestellt. Dieser wurde durch das Bundesverfassungsgericht selbst abgelehnt. „Noch mehr Vetternwirtschaft geht nicht“, meint Heiko Schrang.

Andererseits wurde über den „eigentlich wichtigsten Punkt, nämlich den Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen, überhaupt nicht entschieden“.

Mittlerweile verweigern Hunderttausende die Zahlung des Beitrages aus Gewissensgründen.

Es gibt nun zwei Wege, die Heiko Schrang ausführlich in seinem Buch „Die GEZ-Lüge“ beschrieben hat (Zitat):

  1. „Entweder geben Sie auf, folgen dem Massengehorsam und legitimieren damit den Beitragszwang –
  2. oder Sie folgen Ihrer Intuition und der Stimme Ihres Herzens.“

Sein Fazit: „Wenn Sie sich, wie immer mehr Menschen, für den zweiten Weg entscheiden, dann ist dieser Gewissenskonflikt, den sie tief in sich tragen, nicht verhandelbar, auch nicht durch ein Bundesverfassungsgericht.“

Weitere Informationen unter www.macht-steuert-wissen.de. (ks)



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