Heim will Behinderten rausschmeißen – Mutter geht gerichtlich vor und verliert

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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times18. Juli 2019

Ein Pflegeheim darf einem Urteil zufolge einem behinderten Bewohner den Platz kündigen, wenn dessen Betreuer seine Pflichten schwer verletzt.

Das gilt der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main zufolge auch, wenn dies „zu einer erheblichen Belastung für die betreute behinderte Person führen kann“.

Der gemeinnützige Träger einer Wohneinrichtung in Frankfurt am Main hatte geklagt, weil die Mutter einer Behinderten die Kündigung nicht akzeptieren wollte.

Die Mutter wohnt als gesetzliche Betreuerin ebenfalls in der Frankfurter Einrichtung. Das Heim kündigte den Platz unter anderem wegen des Verhaltens des Partners der Mutter.

Partner der Mutter sorgt für beängstigende Atmosphäre

Er habe das Heimpersonal angeschrien, beschimpft und absichtlich angerempelt, hieß es. Insgesamt habe er eine beängstigende Atmosphäre geschaffen. Schlichtungsgespräche seien erfolglos verlaufen.

Die Klage des Heims zur Herausgabe des Zimmers war vor dem Landgericht erfolglos verlaufen, daher zog der Träger vor das Oberlandesgericht.

Die Richter befanden, der Klägerin könne die Fortsetzung des Heimvertrags aufgrund der „gröblichen Verletzung der vertraglichen Pflichten seitens der Beklagten beziehungsweise ihrer Betreuerin nicht mehr zugemutet werden“. Dabei sei der Beklagten das Verhalten ihrer Betreuerin zuzurechnen.

Die Betreuung erfordere ein „stabiles Vertrauensverhältnis“ zwischen allen Beteiligten. Dieses bestehe seit geraumer Zeit nicht mehr.

Es sei auch nicht erkennbar, dass es in absehbarer Zeit wiederhergestellt werden könne. Das Gericht bestimmte eine Räumungsfrist der Beklagten bis Ende des Jahres. Diese legten bereits Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. (afp)



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