Heißer Wahlkampf in Bad Säckingen – Grosses AfD-Plakat mit Benzin übergossen und abgebrannt

Wenn es um die AfD geht, spalten sich die Meinungen in Deutschland. Doch so etwas muss Demokratie aushalten können. Wenn jedoch Wahlplakate eines vermeintlich "politischen Gegners" attackiert und zerstört werden, handelt es sich dem Gesetz nach um eine Politisch Motivierte Straftat und nicht mehr um eine reine Sachbeschädigung, ausgeübt durch zufällig vorbeikommende Vandalen.
Titelbild
In Bad Säckingen wurde ein Brandanschlag auf ein AfD-Wahlplakat verübt (Symbolbild). Foto: Friso Gentsch/dpa &Foto: Sean Gallup/GettyImages & Public Domain/Comp. EPT
Von 22. August 2017

Am vergangenen Donnerstag, 17. August, brannte in Bad Säckingen ein Wahlplakat der AfD in der Größe von 3 x 4 Metern lichterloh. Wie die Polizei berichtet, meldeten in jener Nacht gegen 23.20 Uhr Zeugen das Feuer an der Ecke Basler-/Friedrichstraße. Zudem seien zwei dunkel gekleidete Personen geflüchtet.

Nach Sachlage wurde das Plakat mit Benzin übergossen und dann angezündet. Die Fahndung nach den Tätern verlief erfolglos.“

(Dietmar Ernst, Pressesprecher, Polizeipräsidium Freiburg)

Beim Eintreffen der Polizei-Streife war das Plakat größtenteils verbrannt. Auch die Feuerwehr kam mit zwei Löschfahrzeugen, als das Feuer bereits gelöscht war. „Das haben Passanten ausgetreten“, zitiert die „Badische Zeitung“ den stellvertretenden Stadtkommandanten der Bad Säckinger Feuerwehr, die vorsorglich die angesengte umliegende Wiese gründlich nachlöschte, um weitere Gefahrenherde auszuschließen.

Der Fall blieb laut Aussage des Pressesprechers des Freiburger Polizeipräsidiums Dietmar Ernst vermutlich bei der Bad Säckinger Polizeibehörde, wie unserer Redaktion auf Anfrage mitgeteilt wurde, was offenbar bedeutet, dass man davon ausgeht, dass der Brandanschlag mit Brandbeschleuniger nicht politisch motiviert war, denn sonst hätte ihn der Staatsschutz übernommen.

Dietmar Ernst, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Freiburg sagte der „Badischen Zeitung“: Es sei „bei Wahlen immer so, dass Plakate beschädigt, heruntergerissen oder verbrannt“ würden. „Gegnerische“ Plakate werden abgerissen, angemalt oder überklebt. Ein Artikel von „Neues Deutschland“ beleuchtete Plakatzerstörungen im Raum Berlin und kam zum Schluss, dass alle Parteien kleinere oder größere Verluste erleiden, was die Zerstörungen oder das Beschmieren von Plakaten angeht.

Nur Sachbeschädigung oder mehr?

Wer Wahlplakate – irgendeiner Partei – beschädigt oder zerstört, macht sich strafbar. Dies ist kein Kavaliersdelikt. Das Strafgesetzbuch hat dafür im Teil Sachbeschädigung entsprechende Regelungen:

1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(StGB § 303 Sachbeschädigung)

In besonders schlimmen Fällen kommt sogar noch Brandstiftung hinzu, was besonders in den Sommermonaten durch Funkenflug auch verheerende Nachfolgen haben könnte.

Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)

Im Jahr 2001 wurde mit Beschluss der Innenministerkonferenz eine bundesweite statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten eingeführt. „Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes (ST) ist die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität“, informiert das Bundeskriminalamt (BKA).

Im Hinweisblatt zum Definitionssystem der PMK schreibt das Innenministerium Baden-Württemberg u.a.:

Der Politisch Motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen, […]

sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw.eines ihrer Wesensmerkmale [richten], […] [oder]

gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer politischen Einstellung … “

(Innenministerium BW zur Definition PMK)

Im Fall des brennenden AfD-Wahlplakates könnte man davon ausgehen, dass die „dunkel gekleideten“ Täter keine zufällig vorbeikommenden Randalierer waren, sondern die Tat geplant hatten, was durch den mitgebrachten Brandbeschleuniger glaubhaft belegt sein dürfte.

Weiterhin könnte man ein durch Benzin lichterloh in Brand gestecktes 3 x 4 Meter großes Wahlplakat durchaus als nächtliches Fanal betrachten, eine Art politisches Kampfsignal.

Offenbar war den Tätern dabei auch egal, ob die nur wenige Meter entfernten Häuser mit den schlafenden Menschen dadurch gefährdet sein könnten, wie das Foto der „BZ“ zeigt. Glücklicherweise wurden das Feuer und die davoneilenden Brandstifter frühzeitig bemerkt.

 



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