Historischer Rekord: Bund gab im Vorjahr 23 Milliarden Euro für flüchtlingsbezogene Kosten aus

Die Aufwendungen des Bundes für flüchtlingsbezogene Ausgaben waren 2018 so hoch wie nie zuvor. Dies geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums hervor, über den am Mittwoch im Ministerrat abgestimmt werden soll. Die Länder wehren sich gegen eine geplante Minderung der Bundesbeteiligung an den Betreuungskosten.
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Die Summe der aus dem Bundeshaushalt bestrittenen flüchtlingsbezogenen Ausgaben betrugen im Jahr 2017 noch 21 Milliarden Euro. Im Jahr 2018 waren es 23 Milliarden Euro.Foto: Marina Militare, über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. Mai 2019

Am morgigen Mittwoch, den 22. Mai, will das Bundeskabinett einen Bericht des Bundesfinanzministers absegnen, aus dem hervorgeht, dass 2018 die so genannten flüchtlingsbezogenen Ausgaben im Bundeshaushalt so hoch waren wie noch nie zuvor. Dies berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).

Hatte die Summe der aus dem Bundeshaushalt bestrittenen Ausgaben in diesem Bereich im Jahr 2017 noch 21 Milliarden Euro betragen, stieg diese im Vorjahr auf 23 Milliarden. Unter dem Begriff werden sämtliche Ausgaben subsumiert, die mit den Folgen der Flüchtlingskrise seit Mitte der 2010er Jahre begründet sind.

Stabilisierung und Reintegration als Ziele

Die Ausgabensteigerung, so heißt es aus dem Ministerium, sei vor allem auf den Anstieg von Kosten für „Projekte zur Bekämpfung von Fluchtursachen“ zurückzuführen, die in den Herkunftsländern selbst stattfinden.

Bei der Bekämpfung von Fluchtursachen handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, sie berührt die Zuständigkeit mehrerer Ministerien. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nennt auf seiner Webseite die „Minderung von Fluchtursachen“, die „Stabilisierung von Aufnahmeregionen“ sowie den Komplex der „Integration und Reintegration“ als Schwerpunkte deutschen Engagements.

Als Faktor für die Schaffung struktureller, langfristig entstandener Fluchtursachen nennt das BMZ unter anderem Armut, Ungleichheit, schlechte Regierungsführung, Ressourcenknappheit oder Ernährungsunsicherheit.

Um diesen Phänomenen entgegenzusteuern, will das Ministerium in Programme zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit investieren und helfen, entsprechende Institutionen aufzubauen und zu stärken. Zudem werden im Rahmen des Projekts Programme zur gewaltfreien Konfliktlösung unterstützt, Fachleute vermitteln dazu in Konfliktregionen, helfen Soldaten bei der Rückkehr ins zivile Leben, arbeiten mit Gewaltopfern und benachteiligten Menschen und leisten zusammen mit Akteuren vor Ort Hilfe bei der Rückkehr in die Heimat.

Aufwendungen für Bekämpfungen von Fluchtursachen sollten gleich bleiben

Zu den Vorzeigeprojekten des BMZ in diesem Bereich gehören auch Programme zur Berufsbildung und zur Unterstützung existenzsichernder Beschäftigung in Ländern wie Ägypten oder Afghanistan. Im Jahr 2018 investierte der Bund insgesamt 7,9 Milliarden Euro in diese Fluchtbekämpfungsprojekte, ein Plus von einer Milliarde im Vergleich zu den Jahren davor – wogegen ursprünglich geplant war, die Aufwendungen in diesem Bereich konstant zu halten.

Mag die Fluchtursachenbekämpfung in den Heimatländern dadurch mittlerweile den größten Posten im Bereich der flüchtlingsbezogenen Ausgaben darstellen, schlägt der größere Teil davon nach wie vor in Deutschland selbst zu Buche.

Die FAZ nennt beispielsweise 7,5 Milliarden Euro, mit denen der Bund sich an den Flüchtlings- und Integrationskosten der Länder beteiligt hat. Der Betrag umfasst unter anderem Asylbewerberleistungen, zu denen der Bund etwa 1,6 Milliarden beiträgt. Mit weiteren zwei Milliarden beteiligt er sich an der Finanzierung von Integrationsleistungen in den Ländern sowie mit 870 Milliarden Euro am Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Länder laufen gegen Scholz-Pläne Sturm

Damit beteiligt er sich beispielsweise an den Ausgaben für Asylbewerberleistungen, für die im Grundsatz die Länder zuständig sind – und zwar in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro. Der Betrag enthält jedoch auch Mittel von 2 Milliarden Euro zur Finanzierung von Integrationsleistungen in den Ländern sowie 870 Millionen Euro, mit denen der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt.

Dazu kommen noch vier Milliarden Euro, die der Bund unmittelbar als Unterstützungsleistungen für Versorgung und Förderung anerkannter Flüchtlinge im Hartz-IV-System aufbringt. Diese Leistungen kommen zurzeit etwa 400 000 Haushalten zugute. Weitere drei Milliarden betreffen unmittelbare Integrationsleistungen des Bundes.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz strebt eine schrittweise Senkung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Aufgaben der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise an. Von noch 4,7 Milliarden Euro im Vorjahr soll dieser Gesamtbetrag schrittweise auf 1,2 Millionen im Jahr sinken. Die Länder laufen gegen diese Pläne Sturm. Aus ihrer Sicht wäre eine dauerhafte Beibehaltung der derzeitigen Beteiligungshöhe das Mindeste, was der Bund tun könne, um die Fähigkeit der Länder, ihren Verpflichtungen nachzukommen, zu gewährleisten.



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