Höchster Finanzrichter plädiert für Europäischen Finanzhof

Auf EU-Ebene sollte ein Finanzgericht eingerichtet werden, meint der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff. Weiterhin zweifelt er an einer inländischen Pflicht für Steuerberater, legale Gestaltungsmodelle dem Staat anzuzeigen.
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Detlev-Rohwedder-Haus: Sitz des Bundesministeriums der Finanzen.Foto: Jens Kalaene/Illustration/dpa
Epoch Times28. September 2018

Nach Ansicht des höchsten deutschen Finanzrichters sollte auf EU-Ebene ein Finanzgericht eingerichtet werden, ein Europäischer Finanzhof (EuFH). Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, begründete in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Forderung damit, dass viele Pflichten europarechtlich geregelt seien.

Gegen die zunehmende Steuerbürokratie komme deshalb auch der deutsche Normenkontrollrat nicht an.

„Um die gleichmäßige Anwendung zu regeln, brauchen wir eigentlich eine europäische Finanzgerichtsbarkeit“, so Mellinghoff.

Der Jurist, der mit Unterstützung der CDU an die Spitze des Bundesfinanzhofs kam, lobte im Gespräch den sozialdemokratischen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD): „Ich habe den Eindruck, der neue Bundesfinanzminister widmet sich dem Steuerrecht mit großer Akribie“, so Mellinghoff.

Weiterhin zweifelt er an einer inländischen Pflicht für Steuerberater, legale Gestaltungsmodelle dem Staat anzuzeigen. Er frage sich, „ob das in rein nationalen Fällen wirklich erforderlich ist“, sagte Mellinghoff der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er zweifele daran, ob es überhaupt Steuergestaltung gebe, die der Finanzverwaltung über Jahre hin unbekannt gewesen sei.

„Wenn man alle Gestaltungen von der Anzeigepflicht ausnimmt, die im Gesetzgebungsverfahren erläutert worden sind, in Kommentaren beschrieben oder in Zeitschriften erläutert worden sind, bleibt kaum etwas übrig“, so Mellinghoff.

Auf EU-Ebene ist die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Modelle bereits beschlossene Sache. Steuerberater protestieren jedoch dagegen, auch reine Inlandsgestaltungen den Behörden anzuzeigen.

Befürworter einer solchen Pflicht wollen damit etwa Methoden wie „Goldfinger“ bekämpfen. Durch Goldankäufe über Gesellschaften im Ausland drücken Unternehmen dabei ihre Steuerlast. Wegen diese Art der Steuerhinterziehung hatten Hunderte Steuerfahnder zum Jahresbeginn etwa 200 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. (dts)



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