Höcke scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutz

"Der 'Flügel' wird immer extremistischer". Diesen Wortlaut des Bundesamtes für Verfassungsschutz wollte Höcke mit einem Eilantrag untersagen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Antrag als unbegründet und unzulässig ab.
Titelbild
Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times24. Oktober 2019

Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke ist vor dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Antrag gescheitert, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Äußerung „Der ‚Flügel‘ wird immer extremistischer“ zu untersagen. Die Kölner Richter lehnten einen entsprechenden Eilantrag Höckes am Donnerstag ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Az. 13 L 2217/19)

Der BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte jüngst im „Spiegel“ auf die Frage, ob Höcke für ihn ein Rechtsextremist sei, geantwortet: „Ich bitte um Verständnis, dass ich mich kurz vor einer Landtagswahl aus rechtlichen Erwägungen nicht zu einem Spitzenkandidaten äußern kann.“

Angesprochen auf einen anderen Vertreter des sogenannten Flügels, Andreas Kalbitz aus Brandenburg, sagte der Präsident des BfV: „Für mich ist nicht erkennbar, dass er sich von seiner Vergangenheit distanziert hat. Er ist wie Höcke ein führender Kopf des ‚Flügels‘ innerhalb der AfD, den wir vor mehreren Monaten als Verdachtsfall eingestuft haben. Wir sehen nichts, was uns von dieser Einschätzung abbringen würde, im Gegenteil: Der ‚Flügel‘ wird immer extremistischer.“

Antrag unzulässig und unbegründet

Dieser Satz beeinträchtige seine Chancen als Kandidat bei der Landtagswahl in Thüringen am Sonntag, machte Höcke den Angaben zufolge in der Begründung seines Eilantrags geltend. Das Gericht kam indes zu dem Schluss, der Antrag sei bereits unzulässig. Denn der angegriffene Satz sei auf den „Flügel“ und nicht auf Höcke persönlich bezogen.

Dies ergebe sich auch daraus, dass Haldenwang ausdrücklich geäußert habe, er wolle sich vor der Landtagswahl nicht zu der Person des Antragstellers äußern. Der BfV-Präsident habe vielmehr über eine andere Führungsperson des „Flügels“ – nämlich Kalbitz – gesprochen.

Der Antrag sei auch unbegründet, denn das BfV dürfe nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz über den seit Januar als Verdachtsfall eingestuften „Flügel“ in der Öffentlichkeit berichten. Die vom Bundesamt vorgelegten Auszüge aus Reden von „Flügel“-Vertretern aus jüngster Zeit rechtfertigten zudem die Äußerung, dass der „Flügel“ immer extremistischer werde.

Das Kölner Verwaltungsgericht hob zudem in seinem Beschluss hervor, dass die Äußerung – auch wenn sie kurz vor einer Wahl getätigt werde – verhältnismäßig sei, weil der „Flügel“ und nicht Höcke in dem Satz genannt werde.

Auch sei der Öffentlichkeit die BfV-Einstufung des „Flügels“ als Verdachtsfall seit Januar bekannt. Gegen diese Einstufung und Äußerung seien Höcke und der „Flügel“ nicht vorgegangen. Die neuerliche Äußerung des BfV gehe über die im Januar geäußerte Einschätzung nicht wesentlich hinaus, befanden die Richter.

Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist Beschwerde möglich, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde. (afp)



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