Hohe Standards für Fleischprodukte: Bundeskabinett beschließt Tierwohlkennzeichengesetz

Heute wurde im Bundeskabinett das Tierwohlkennzeichengesetz der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen.
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Das staatliche Tierwohlkennzeichen sei ein wichtiger Baustein der Nutztierstrategie des Bundesagrarministeriums, die einen Umbau der Tierhaltung gemeinsam mit den Landwirten hin zu mehr Tierwohl zum Ziel habe.Foto: Peter Steffen/dpa
Epoch Times5. September 2019

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das Tierwohlkennzeichengesetz der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen.

„Damit hat ein wichtiges Projekt des Koalitionsvertrags das Kabinett passiert“, heißt es vom Ministerium. Das Kennzeichen greife die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf, unterstütze die Landwirte und führe zu einer Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung.

Wir setzen auf ein staatliches, glaubwürdiges Tierwohlkennzeichen, das wie das BioSiegel eine Positivkennzeichnung ist für Erzeugnisse, die über dem gesetzlichen Standard liegen.“

So erkenne der Verbraucher auf einen Blick, wo mehr Tierwohl drinsteckt – und warum es mehr kostet. Für den Tierhalter sei dies ein Vorteil im Wettbewerb. Wenn er verbindlich und nachprüfbar höhere Kriterien einhält, mehr für das Tierwohl tue, könne er mit dem Kennzeichen werben. Zudem gäbe es eigene Kontrollen. Das mache seine Bedeutung und Glaubwürdigkeit aus.

Umsetzung des Tierwohlsiegels

Ziel ist nun, dass so schnell wie möglich die ersten gekennzeichneten Produkte in den Ladenregalen liegen – die Markteinführung wird vom Ministerium mit 70 Millionen Euro unterstützt. Zudem sollen Stallumbauten zugunsten des Tierwohls gefördert und erleichtert werden. Gesprächen dazu laufen mit dem Bundesbauministerium zur Änderung des Baugesetzes.

Das staatliche Tierwohlkennzeichen sei ein wichtiger Baustein der Nutztierstrategie des Bundesagrarministeriums, die einen Umbau der Tierhaltung gemeinsam mit den Landwirten hin zu mehr Tierwohl zum Ziel habe.

Der Gesetzesentwurf des Bundesagrarministeriums zum staatlichen Tierwohlkennzeichen regelt unter anderem die folgenden Punkte:

  • Es soll bundesrechtlich ein einheitliches Tierwohlkennzeichen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft eingeführt werden.
  • Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist an die Erfüllung bestimmter Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen müssen, geknüpft.
  • Die Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Anforderungen an die Verwendung des Tierwohlkennzeichens erfolgt durch private Kontrollstellen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und überwacht werden.
  • Die Ahndung von Verstößen gegen dieses Gesetz als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit gewährleistet die notwendige Abschreckungswirkung, um eine missbräuchliche Verwendung des Tierwohlkennzeichens zu verhindern und damit das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Kennzeichen zu sichern bzw. zu erhöhen.
  • Einzelheiten zu den Anforderungen an die Verwendung des Tierwohlkennzeichens, die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Zulassung der Kontrollstellen und der Gestaltung des Kennzeichens, sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden.

Der genaue Gesetzestext kann hier eingesehen werden: TierWKG.

Mit dem vorgenannten Vorhaben dürfte damit in Zukunft auch unsachgemäßen Tiertransporten der Garaus gemacht werden, wie er sich beispielsweise auf der A3 bei Passau ereignete. Dort wurde laut „Merkur“ ein Transporter mit 33 ungekühlten Spanferkeln, die entgegen allen Hygienevorschriften übereinander gestapelt zu ihrem Zielort gebracht wurden. Zum Verzehr waren die Tiere nicht mehr geeignet. Sie wurden entsorgt.  (sua)



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