Hoher Verwaltungsaufwand – Rentenversicherung schlägt vereinfachte Prüfungen bei Grundrente vor

Die Rentenversicherung hat schon gewarnt, dass die vorgesehenen Einkommensprüfungen bei der Grundrente höhere Kosten verursachen könnten als die Grundrente selbst. Sie schlug jetzt vereinfachte Verfahren vor.
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Papierkrieg Grundrente. Die deutsche Rentenversicherung schlug deswegen vereinfachte Prüfverfahren vor.Foto: iStock
Epoch Times20. Mai 2020

Die Deutsche Rentenversicherung schlägt einem Bericht zufolge eine deutliche Vereinfachung der Einkommensprüfung bei der geplanten Grundrente vor, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zu den Vorschlägen gehört nach Angaben des „Handelsblatts“ vom Mittwoch, Kapitaleinkünfte bei der Prüfung der Einkommen potenzieller Grundrenten-Bezieher doch nicht anzurechnen. Partnereinkommen sollten ebenfalls ausgeklammert werden. Statt eines jährlichen Einkommenschecks schwebe der Fachbehörde nur eine Prüfung alle zwei oder vier Jahre vor.

„Grundsätzlich kann bei Bezug einer Rente nach langjähriger Versicherung von einem eher konstanten Einkommen ausgegangen werden“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Papier der Rentenversicherung. Die Behörde hatte in der Vergangenheit mehrfach auf den hohen Verwaltungsaufwand der Grundrente hingewiesen und deshalb den geplanten Start zum Jahreswechsel infrage gestellt.

Prüfungen weiter Streitthema

Nach Informationen des „Handelsblatts“ befassen sich die Koalitionsfraktionen im Bundestag bereits mit Vorschlägen zur Einkommensprüfung. Während die Ideen bei den Sozialdemokraten auf Zustimmung stießen, sei der Widerstand in der Union groß.

Das Bundesarbeitsministerium wollte sich dem Bericht zufolge nicht zu dem Papier äußern. Allerdings teilte es der Zeitung mit, es sei „seit einiger Zeit schon intensiv mit der Rentenversicherung im Gespräch, um die Arbeiten zur Umsetzung der Grundrente zu begleiten und zu unterstützen“.

Der im Februar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2021 rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag bekommen, wenn sie ausreichend Beitragszeiten nachweisen können. Ein Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren oder anerkannten Jahren für Kindererziehung oder Pflege kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro monatlich erreichen.

Bei der Union gibt es starke Vorbehalte, wie auch bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag am vergangenen Freitag deutlich wurde. Sie verlangt Klarheit über die Finanzierung und beharrt auf einer Einkommensprüfung. (afp/al)

 



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