Hunderte türkische Fahndungsbitten an Deutschland seit Putschversuch

Seit dem Putschversuch in der Türkei 2016 haben die dortigen Behörden das Bundeskriminalamt 848 Mal um eine Fahndung gebeten.
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Demonstration nach Putsch-Versuch in der Türkei. 24. Juli 2016.Foto: OZAN KOSE/AFP/Getty Images
Epoch Times19. September 2018

Seit dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 haben die dortigen Behörden das Bundeskriminalamt 848 Mal via Interpol um eine Fahndung gebeten. Meistens (in 791 Fällen) wollten die türkischen Behörden eine Festnahme erwirken, in 57 Fällen sollte nur der Aufenthalt festgestellt werden. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wie oft die deutschen Behörden dem Wunsch der türkischen Kollegen nachkamen, bleibt offen. „Die Bundesregierung führt hierzu keine Statistik“, heißt es in dem Schreiben – auch auf die Frage, in wie vielen Fällen Justizministerium und Auswärtiges Amt eine politische Verfolgung und damit einen Missbrauch Interpols feststellten.

Seit dem gescheiterten Putsch vor zwei Jahren geht die Regierung in Ankara massiv gegen vermeintliche und tatsächliche Gegner vor. Rund 150 000 Staatsbedienstete wurden suspendiert oder entlassen. Zehntausende Menschen landeten in Untersuchungshaft. Die türkischen Behörden schrieben mutmaßliche Kritiker über die Polizei-Organisation Interpol zur Fahndung aus. Für Schlagzeilen sorgte im vergangenen Jahr die zeitweise Festnahme des Kölner Autors Dogan Akhanli und des schwedisch-türkischen Schriftstellers Hamza Yalcin in Spanien.

Seit dem Putschversuch wurden nach Auskunft der Bundesregierung 35 deutsche Staatsbürger „im Zusammenhang mit politischen Tatvorwürfen“ in der Türkei inhaftiert, von denen sich 16 nur vorübergehend in dem Land aufhielten. Sieben der Betroffenen befinden sich der auf den 13. September datierten Antwort zufolge noch in Haft.

Interpol selbst habe seit Anfang 2014 insgesamt 130 von ihr verbreitete Fahndungsersuchen im Nachhinein als politische Verfolgung und damit Missbrauch eingestuft, erklärte der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko, unter Verweis auf eine frühere Antwort der Bundesregierung. „Ich gehe davon aus, dass sich ein Großteil dieser zurückgenommenen Fahndungen auf die Türkei, die Ukraine und Spanien bezieht. Die Länder sind bekannt dafür, Interpol zur Verfolgung der Opposition zu benutzen.“ (dpa)



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