Illegale Werbung für Abtreibungen: Urteil gegen „Abtreibungsärztin“ bestätigt

Das Landgericht Gießen hat das Urteil gegen die als "Abtreibungsärztin" bundesweit bekannt gewordene Kristina Hänel bestätigt.
Titelbild
Die Ärztin Kristina Hänel.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times12. Oktober 2018

Das Landgericht Gießen hat am Freitag die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt. Die Berufung der Medizinerin gegen das Urteil des Amtsgerichts der hessischen Stadt wurde verworfen, wie das Gericht entschied. Hänel war im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Das ist in Deutschland bislang weitgehend verboten.

Hänel hatte das Urteil angefochten, der Fall ging deshalb für eine Überprüfung an das Landgericht. In ihrem Plädoyer forderte ihre Verteidigung am Freitag, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Norm sei „nicht vereinbar mit dem Grundgesetz“. Die Staatsanwaltschaft forderte, das Urteil aufrecht zu erhalten.

Das Gericht äußerte zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots, lehnte eine Vorlage des Falls in Karlsruhe aber trotzdem ab. Indirekt forderte es eine politische Entscheidung in der Sache. Die Gerichte seien „in solchen Dingen überfordert“. An die Adresse Hänels hieß es: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“

Das Amtsgericht hatte das Verhalten der Ärztin als Verstoß gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs gewertet, der Werbung für Abtreibungen in bestimmten Konstellationen unter Strafe stellt. Der Fall löste eine Debatte über eine mögliche Abschaffung aus.

Vor dem Landgericht demonstrierten am Freitag etwa 200 Unterstützer Hänels, darunter der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion