Immer mehr Einbrüche machen Schutz von Haus und Heim erforderlich – Was ist erlaubt?

Viele Hausbesitzer wünschen sich rundum Schutz für ihr Heim. Doch was ist erlaubt? Vor der "Aufrüstung" am besten in der kommunale Satzung und im Bebauungsplan nachschlagen, was in der Kommune erlaubt ist.
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Wachhunde sollten gut trainiert werden, damit sie die richtigen Einbrecher abhalten, nicht den Postboten. Hier ein Bild vom Training der Metropolitan Police in London.Foto: Chris Jackson/Getty Images)
Epoch Times12. Februar 2017

Viele Hausbesitzer wünschen sich rundum Schutz für ihr Heim: Mauern, Videokamera, Hund, Stacheldraht – das ist zwar nicht generell verboten, jedoch müssen beim Schützen des eigenen Hauses oder Hofes einige Regeln eingehalten werden.

Alexander Wiech, Sprecher des Eigentümerverbandes Haus & Grund erklärt: Die „Grenzen der zulässigen Maßnahmen sind in den Landesbauordnungen und kommunalen Satzungen/Bebauungsplänen definiert. Dort sind meist auch maximale Höhen von Einfriedungen festgelegt.“

Je nach Wohnort können unterschiedliche Höhen angegeben sein. Doch allgemein gilt, dass die Maßnahmen keine Gefahr für Kinder und Passanten darstellen dürfen. Das gilt sowohl für den Wachhund, aber auch für Stacheldraht und Elektrozäune.

Videoüberwachung ist erlaubt, darf jedoch nicht auf Gehwege oder das Nachbargrundstück gerichtet sein. Zusätzlich muss ein Hinweisschild darauf hinweisen, dass eine Videoüberwachung stattfindet.

Ehemaliger Einbrecher warnt vor „langsam fahrenden Audis mit rumänischen Kennzeichen“

„Wer in seiner Straße um 10 Uhr vormittags einen langsam fahrenden Audi mit rumänischen Kennzeichnen sieht, der sollte sich Sorgen machen“, erklärte Siegfried Massat, ein ehemaliger Einbrecher, in einem Interview mit „Focus“ im letzten Dezember. Der Einbrecher schaue sich die Gebäude an und wenn er sicher sei, dass niemand zu Hause ist, bricht er ein. Nur wenige Minuten würde es dauern.

Dem hilflos ausgeliefert ist der deutsche Bürger aber nicht. Ein vernünftiges Türschloss mit langem Zylinder, ein gutes Fensterschloss, Türspion und Panzerriegel an Haus- und Kellertür können schon schützen. Bei sicherem Schloss und Türspion meiden die Einbrecher das Gebäude, so Siegfried Massat.

2016 warfen über zwei Drittel der Deutschen (70,3 Prozent) der Politik Untätigkeit beim Kampf gegen Wohnungseinbrüche vor: Nur 15,5 Prozent sagten in einer INSA-Umfrage, dass die Politik genug dafür tut, um Straftaten zu verhindern.

Strafe soll verschärft, Strafverfolgung verbessert werden

„Lieber spät als nie!“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke 2016 die jüngsten Initiativen der Bundesregierung, mehr gegen die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen zu unternehmen.

Das Problem werde seit zehn Jahren immer größer, doch erst jetzt, kurz vor der Wahl, scheine sich die Bundesregierung zu bewegen.

„Wenn ein Fremder in die eigenen vier Wände eindringt, hat das vor allem enorme psychische Folgen für die betroffenen Menschen. Deshalb ist es das Mindeste, dass Justizminister Maas jetzt endlich seine Blockadehaltung gegen den Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgibt und die Mindeststrafe für Einbrecher heraufgesetzt werden soll“, unterstrich Warnecke.

Haus & Grund begrüßt es, dass sowohl der Bund als auch einige Länder mehr Polizisten für die Verfolgung von Wohnungseinbrechern abstellen wollen.

„Die Polizeipräsenz muss deutlich verbessert werden. Das schreckt nicht nur Täter ab, sondern erhöht das Sicherheitsgefühl der Menschen enorm“, betonte Warnecke.

Begleitend müssten die Haus- und Wohnungseigentümer weiter finanziell unterstützt werden, wenn sie ihre Immobilien besser gegen Einbrecher schützen wollen. Der Verbandspräsident forderte die Eigentümer auf, die bestehende Förderung sowie die kostenlosen Beratungsangebote der Polizei in Anspruch zu nehmen.

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