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Alle Neubürger aus Syrien, Afghanistan, Iran, Algerien, Marokko, Tunesien behalten alte Staatsangehörigkeit bei

Immer mehr neu Eingebürgerte in Deutschland behalten auch ihre alte Staatsbürgerschaft. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

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Deutscher Reisepass.

Foto: iStock

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Immer mehr neu Eingebürgerte in Deutschland behalten ihre alte Staatsbürgerschaft. Im vergangenen Jahr hätten 68.918 der 112.211 neu Eingebürgerten ihre alten Pässe nicht abgegeben, berichtete die „Bild“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Die Doppelstaatler-Quote unter Neubürgern habe mit 61,4 Prozent deutlich höher gelegen als 2016 mit 57,8 Prozent und 2015 mit 54,2 Prozent.
Das Bundesinnenministerium führte den Anstieg der Doppelstaatler-Quote gegenüber dem Blatt vor allem auf die gestiegene Zahl von Einbürgerungen von EU-Ausländern zurück. Ihre Zahl sei 2017 um 6652 – oder 21 Prozent – gestiegen, vor allem wegen der höheren Zahl von neuen deutschen Staatsbürgern aus Großbritannien.
Zwar soll Mehrstaatigkeit bei deutschen Neubürgern im Grundsatz vermieden werden, allerdings dürfen EU-Bürger bei der Einbürgerung ihren alten Pass behalten, da sie Inländern ohnehin praktisch gleichgestellt sind.
Außerdem wird bei allen Neubürgern aus Syrien, Afghanistan, Iran, Algerien, Marokko und Tunesien die Doppel-Staatsbürgerschaft geduldet, wie die Zeitung unter Berufung auf das Innenministerium berichtete.
In diesen Ländern ist es in der Regel nicht möglich, die Staatsbürgerschaft abzulegen. Die deutschen Behörden hätten darauf „keinen unmittelbaren Einfluss“, weil es das Völkerrecht grundsätzlich jedem Staat überlasse, den Erwerb und Verlust seiner Staatsangehörigkeit nach eigenen Kriterien zu regeln, betont das Innenministerium.
„Die hierdurch bedingte Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist also im ausländischen Recht bzw. in der dortigen Rechtspraxis begründet.“ (afp/dts)

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