Impfpflicht: verfassungswidrig und doch beschlossen – Was nun?

Ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Masernimpfpflicht erfolgversprechend? Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. und andere Organisationen stehen Betroffenen - vor allem besorgten Eltern - mit Rat und Tat zur Seite. Hier wertvolle Tipps.
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Impfpflicht - was nun.Foto: iStock
Von 16. November 2019

Die Masernimpfpflicht kommt. Noch gibt es Menschen, die dagegen ankämpfen. Dass Eltern 2.500 Euro Bußgeld zahlen sollen, falls sie ihr Schulkind nicht impfen lassen oder keine eine Bescheinigung über eine Masernimmunität vorlegen, wollen sie nicht hinnehmen. Auch Eltern, die ihrer Kinder in einer Kita nur gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung unterbringen dürfen, sind aufgrund des neuen Gesetzes verunsichert – ebenso betroffene Ärzte, Erzieher, Pädagogen. Für sie gilt die Impfpflicht.

Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, ist von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die vor 1971 geboren wurden. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass es keinen alleinigen Masernimpfstoff gibt. Der Gesetzgeber hat in die Regelung aufgenommen, dass in einem solchen Fall auch Kombi-Präparate verwendet werden können.

Die über 143.000 Stimmen der Petition „Deutschland braucht keine Impfpflicht“ und die Gutachten, die bescheinigen, dass die Einführung einer Impfpflicht nicht notwendig, sondern sogar verfassungswidrig sei, wurden nicht gehört. Ignoriert wurden auch die Fakten, die der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ zur Begründung seiner Petition  vortrug. Auch dass eine Impfpflicht gar nicht notwendig sei, weil bereits 97 Prozent der Kinder gegen Masern erstgeimpft sind, interessierte die Abgeordneten am Mittwoch nicht. Auch die Tatsache, dass selbst in durchgeimpften Ländern wie China die Maser nicht – wie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angestrebt – „ausgerottet“ werden konnten, blieb unbemerkt.

Impfbefürwortern, die skeptisch gegenüber Impfkritikern sind und der AfD ankreiden, dass sie als einzige Partei gegen die Einführung der Impfpflicht gestimmt habe, sei ein Blick auf die Abstimmungsergebnisse empfohlen. Bei den Grünen war es lediglich die Abgeordnete Canan Bayram, von Beruf Rechtsanwältin, die aus ihren Reihen gegen die Impfpflicht stimmte. Weitere 57 Abgeordnete der Grünen enthielten sich bei der Abstimmung aktiv. Acht Mitglieder waren nicht bei der Abstimmung anwesend.

Ärzteverein erleidet Niederlage

„In unseren Bemühungen, eine freie, individuelle Impfentscheidung zu erhalten haben wir heute eine Niederlage erlitten – wissenschaftliche Fakten und Fachleute erwiesen sich als machtlos gegen eine Phalanx aus politischer Profilierungssucht einzelner oder gar ganzer Parteien“, heißt es auf der Seite des Vereins Ärzte für individuelle Impfentscheidung.

Es sei ein hohes Gut in Deutschland, dass solche politischen (Fehl-)entscheidungen nicht das letzte Wort sind und einer Kontrolle unterliegen von Experten, deren „Horizont weiter reicht als bis zum Ende einer Legislaturperiode“. Dass dort, vor dem Bundesverfassungsgericht, Wissenschaft und Grundrechte nicht (wieder) unter die Räder geraten – dafür will der Verein mit aller Kraft weiter kämpfen.

Dem Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. ging es nie darum, den Eltern generell von einer Impfung abzuraten. Vielmehr haben die Mediziner das Ziel, eine umfassende Aufklärung und eine freie Entscheidung herbeizuführen.

Verfassungsbeschwerde – für den Verein aussichtslos

Die ursprünglich vom Verein gegen die beschossene Impfpflicht angedachte Verfassungsbeschwerde wertet der verfassungsrechtlichen Berater als aussichtslos. Dem Verein würde das hierfür entscheidende Kriterium der unmittelbaren Betroffenheit fehlen. Der Verein könne auch nicht mit den bisher gesammelten Mitteln direkt einzelne Verfahren vor dem BVerfG finanziell unterstützen. Diese Verwendung widerspräche der Gemeinnützigkeit des Vereins, die dies nicht erlaubt.

„Gemeinsam mit IFI [„Initiative freie Impfentscheidung e.V.]werden wir jedoch prüfen, ob wir beizeiten ein fund-raising außerhalb unserer Gemeinnützigkeit initiieren, um hier eine Prozesskostenbeihilfe gewährleisten zu können – Spenden für diesen Zweck sind dann aber eben nicht steuerlich geltend zu machen“, heißt es auf Seite des Vereins.

Im Gegensatz zu dem Verein können Betroffene – seien es Mediziner, Lehrer, Erzieher oder sonst irgendwie von der Impfpflicht betroffene Personen – Verfassungsbeschwerde einlegen, rät der Verein. Sie können argumentieren, in ihrer „grundgesetzlich verankerten Freiheit zur Berufsausübung und in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit“ betroffen zu sein. Die vom Verein zusammengestellten Materialien können dafür „selbstverständlich“ genutzt werden. Zahlreiche gleichartig Betroffene seien bereits aktiv, derartige Beschwerden zu bahnen.

Verfassungsbeschwerde von Eltern

„Eltern mit vom Impfzwang betroffenen Kindern können Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe einlegen“, so der Verein.  Dies könne direkt geschehen. Der sonst oft nötige und langwierige „Weg durch die Instanzen“ sei bei einem Gesetz dieser Prägung nach dem Wissensstand des Vereins nicht nötig. Ansatzpunkt sei hier der Eingriff in das grundgesetzlich verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit und in das elterliche Recht, über Erziehung und Pflege ihrer Kinder selber zu entscheiden.

Eine solche Beschwerde könne über den Rechtsanwalt des Vertrauens eingelegt werden, der „natürlich auch die von uns schon erstellten (Gutachten) und noch zu erstellenden (juristische Schriftsätze) Materialien für diese Beschwerde nutzen kann“. Inwieweit dies über Sammelklagen möglich sei, lässt der Verein aktuelle prüfen. „Spätestens nach einem Gespräch mit ‚unserem‘ Verfassungsrechtler in der nächsten Woche erwarten wir hier Klarheit.“

Hier geht es zum Gutachten von Professor Stephan Rixen.

Hier gibt es eine Kurzfassung des Gutachtens von Professor Alexander S. Kekulé.

Weitere Schritte des Vereins

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. will ausweislich der Ausführungen auf seiner Seite

  • sorgfältig, detailliert und konkret die Möglichkeiten von Verfassungsbeschwerden für Eltern, Ärztinnen und Ärzte eruieren und mit erfahrenen Verfassungsjuristen abstimmen
  • verfassungsrechtliche Schriftsätze für „Standardsituationen“ der Betroffenheit erstellen lassen (Eltern mit Kind in der KiTa, Eltern mit Kind in der Schule, …) und diese – wie alle unsere Materialien – zur freien Verfügung hier auf der Internetseite veröffentlichen
  • das bisher als Kurzfassung vorliegende medizinische Gutachten zur völlig überschätzten 95%-Impfquoten-Forderung der WHO erweitern lassen in eine ausführliche Version, die dann auch hier zum Herunterladen erscheint und von jederman/jederfrau in Karlsruhe verwendet werden kann
  • wie schon beschrieben sorgfältig prüfen, inwieweit einzelne Ärztinnen und Ärzte auch aus unseren Reihen hier als Betroffene Verfassungsbeschwerde einlegen werden (s.o.).
  • nicht zuletzt mit unserer Arbeit alle sachverständig unterstützen, die gegen den dekretierten Impfzwang vor das BVerfg ziehen.

Zudem wird sich der Verein mit einem Brief an den Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier, wenden und „ihn angesichts der unverändert bestehenden, massiven Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ‚Masernschutzgesetzes‘ bitten, das Unterschreiben dieses Gesetzes bis zu einer endgültigen Entscheidung des BVerfG aufzuschieben.“ Nicht zuletzt aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten und um die Initiative des Vereins nicht zu entwerten, hält der Verein – anders als bei den Bundestagsabgeordneten – „Massen-E-Mail-Aktionen nicht für ein probates Mittel“.

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung wird die vorgenannten Schritte gemeinsam mit seinem Partnerverein IFI unternehmen. Unmittelbar Betroffene können in Zusammenarbeit mit den rechtlichen Beratern der Vereine Verfassungsbeschwerden konkret vorbereiten. Wer eine konkrete Verfassungsbeschwerde für seinen individuellen Fall plant, kann sich direkt an IFI wenden.

Elternstammtische, Demos und Stimmen im Netz

Zudem gibt es bundesweit Elternstammtische, die sich mit dem Thema Impfpflicht beschäftigen und über die aktuelle Lage, auch organisierte Demonstrationen informieren. Am heutigen Samstag gibt es beispielsweise eine Kundgebung in Düsseldorf. Los geht es um 13.00 Uhr auf dem Grabbeplatz.

Mit seiner Aktion TAUSEND GESICHTER FÜR EINE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG gibt das Portal Impfkritik.de Menschen eine Stimme, die eine freie Impfentscheidung statt Impfzwang wählen.

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