Ungeklärte Todesfälle: Ergebnisse des Impfstoffmonitorings trotz verpflichtender Obduktionen nicht veröffentlicht

In Niedersachsen gab es 2021 und 2022 einen Erlass, der im Rahmen des Impfstoffmonitorings mit verpflichtenden Obduktionen für mehr Klarheit bei Todesfällen sorgen sollte. Das zuständige Ministerium weiß zwar von 30 solcher Fälle, aber nichts über die Ergebnisse.
Der Datenanalyst Tom Lausen bei seinem Vortrag in Lüchow über einen Oduktionserlass des niedersächsischen Gesundheitsministeriums
Der Datenanalyst Tom Lausen bei seinem Vortrag in Lüchow über einen Obduktionserlass des niedersächsischen Gesundheitsministeriums.Foto: Screenshot/YouTube/CastorTVLive
Von 24. März 2023

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Der Programmierer und Datenanalyst Tom Lausen kniet sich immer wieder in Berge von Zahlen, um Auffälligkeiten bei Diagnosen, Impfnebenwirkungen oder plötzlichen Todesfällen zu dokumentieren.

Vor einigen Tagen hielt Lausen in Lüchow (Wendland) einen rund 40-minütigen Vortrag, bei dem er auch auf einen Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu sprechen kam. Diese Handlungsanweisung vom 5. Februar 2021 habe obligatorische Obduktionen bei bestimmten Todesfällen vorgeschrieben, um mögliche COVID-19-Impfnebenwirkungen bis hin zu Todesfällen frühzeitig erkennen zu können, Stichwort: „Pharmakovigilanz“. Die Kosten hätten mit dem Gesundheitsministerium abgerechnet werden können.

Der Erlass habe die niedersächsischen Gesundheitsämter dazu verpflichtet, Obduktionen genau dann zu veranlassen, wenn

  • ein Todesfall innerhalb von 14 Tagen nach Impfstoffgabe erfolgte
  • ein Todesfall jemanden betraf, der keine erkennbaren Vorerkrankungen hatte, die zum Tod hätten führen können
  • bei Hochaltrigen nach der Corona-Impfung bereits Fieber oder ähnliche Symptome aufgetreten waren.

Ministerium: „Impfschadensmonitoring war dringend geboten“

Das Ministerium hatte es wohl als seine Pflicht angesehen, die seit dem 27. Dezember 2020 angelaufene COVID-19-Impfkampagne der Bundesregierung selbst im Auge zu behalten: „Da die Covid-19-Impfungen zum Großteil auf neuen Wirkmechanismen beruhten, war ein intensives Impfschadensmonitoring zur Impfstoffsicherheit dringend geboten“, habe das Sozialministerium seinen Schritt später begründet – nach Angaben von Tom Lausen auf eine entsprechende Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag Hannover.

Dabei handelt es sich um den studierten Facharzt für Radiologie und Allgemeinmedizin, Stefan Marzischewski-Drewes. Dieser bestätigte gegenüber der Epoch Times, an dem Thema dran bleiben zu wollen. Er werde auch die Gesundheitsämter direkt kontaktieren, um Klarheit zu erreichen. „Da kommt noch einiges in den nächsten Wochen“, versprach der AfD-Landespolitiker.

„Bösgläubige“ Gesundheitsämter

Auf eine eigene Anfrage von Tom Lausen habe eine Sachbearbeiterin des Ministeriums mitgeteilt, dass es bei dem Obduktionserlass auch darum gegangen sei, die Gesundheitsämter „bösgläubig“ zu machen. Der Begriff beschreibt im juristischen Sinn, dass jemand mit Kenntnissen ausgestattet wird, die ausschließen, dass er sich auf Gutgläubigkeit berufen kann – und somit besondere Wachsamkeit von ihm erwartet wird.

Lausen interpretierte dies im vorliegenden Kontext als „eine Verschärfung des Wunsches [des Gesundheitsministeriums], doch ein bisschen mehr über diese Impfstoffe rauszufinden, damit man nicht so viel Schaden anrichtet“ (Video auf YouTube, Lausens Auftritt ab ca. 27:00 Min.].

Trotzdem habe das Gesundheitsministerium davon abgesehen, dass der bösgläubig machende Erlass per Internet an die Öffentlichkeit gelangte. „Das haben die geheim gemacht“, betonte Lausen, der auch schon als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestags (PDF) aufgetreten war. Er gehe davon aus, dass zumindest auch alle Amtsärzte über den Erlass informiert worden seien. Der Erlass habe nur bis zum 31. Dezember 2022 gegolten.

30 Obduktionen, Ergebnisse unbekannt

Eine Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums bestätigte am 23. März gegenüber der Epoch Times, dass es „per Erlass vom 05.02.2021 […] in Niedersachsen“ eine „Empfehlung“ gegeben hatte, „Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach einer Covid-19 Impfung verstorben sind, zu obduzieren – insbesondere, ohne erkennbare oder bekannte schwere Vorerkrankungen“. Dieser Erlass sei allerdings schon am 10. August 2022 zurückgenommen worden, weil man über 20 Monate „Impferfahrung“ verfügte. Es gebe augenblicklich zwar keine Obduktionspflicht mehr, in „konkreten Verdachtsfällen“ könne „dennoch eine Obduktion angeordnet werden“, betonte die Sprecherin.

Mit Stand 6. Januar 2023 seien „30 Obduktionen in Niedersachsen aufgrund von Anordnungen durch Amtsärztinnen und Amtsärzte […] in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt“ worden. „Ergebnisse der Obduktionen liegen im Einzelnen nicht vor“, schrieb die Sprecherin. Im Übrigen handele es sich um ein „internes Verwaltungshandeln im Rahmen der Exekutive“.

Den exakten Wortlaut des Dokuments schickte die Sprecherin trotz ausdrücklicher Bitte nicht an die Epoch Times. Auch auf die Frage „Warum hat Ihr Ministerium nicht veranlasst, dass die Leichenschauscheine um ein Pflichtfeld ergänzt werden, das das Datum der letzten (COVID-19)-Impfung der oder des Verstorbenen aktenkundig macht?“, erfolgte keine Rückmeldung.

Lausen will mehr wissen

Tom Lausen war bislang davon ausgegangen, dass es eigentlich mindestens 200 bis 300 Obduktionen im Rahmen des Impfmonitoring-Erlasses gegeben haben müsste.

Lausen sagte in seinem Vortrag, er habe danach selbst noch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, aber bislang keine Antwort erhalten. Auch eine Anfrage über das Onlineportal „fragdenstaat.de“ an fünf der 46 niedersächsischen Gesundheitsämter habe bislang keine näheren Details über die Zahl, die Umstände und die Ergebnisse der Obduktionen zutage gefördert.

Das Gesundheitsamt Stade habe erst gar nicht geantwortet. Drei weitere – darunter das Gesundheitsamt des Landkreises Peine – hätten angegeben, über keinerlei Daten zu verfügen. Nur das Gesundheitsamt Oldenburg habe auf Lausens Frage „Wie viele Obduktionen hat das Amt aufgrund des Erlasses mit dem Sozialministerium abgerechnet?“ die Antwort gegeben, es wäre keine einzige gewesen.

Statistische Auffälligkeiten

Für ihn selbst stehe nach all seinen Auswertungen statisch gesehen längst fest, dass zumindest eine „Disproportion“ vorliege, also eine Situation, „in der wir davon ausgehen dürfen, dass alle früheren Impfungen [vor COVID-19] genau diese Probleme in der Menge gar nicht erzeugt haben.“ Damit sei ein Arzneimittel oder Impfstoff „schon per se“ untersuchenswert, meint der Analyst.

Trotzdem dominiere fast überall – bei der Bundeswehr, beim Robert Koch-Institut, bei der Justiz, bei Ärzten und selbst bei seiner Bäckerin – die immer wieder geäußerte Überzeugung, dass eine COVID-19-Impfung nicht gefährlich sei. Und mit dieser Antwort würden auch die Betroffenen eines Impfschadens regelmäßig abgespeist.



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