Implantate, Psychotherapeuten und Hebammen im Visier des Bundestags

Epoch Times26. September 2019

Eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Sie sehen Verbesserungen für Patienten, aber auch Änderungen für Berufspraktiker in der Heil- und Pflegebranche vor. Die meisten der Beschlüsse sollen am späten Donnerstagabend im Plenum fallen. Ein Überblick über die Neuerungen:

Implantateregister:

Wer sich ein Implantat einsetzen lässt, soll künftig besser vor mangelhaften Produkten geschützt sein. Dafür wird ein Implantateregister eingerichtet, in dem künftig Angaben zur Haltbarkeit und Qualität des implantierten Hilfsmittels gespeichert werden. So soll bei Komplikationen oder Rückrufen schneller reagiert werden können. Hersteller müssen ihre Produkte in der Datenbank registrieren. Das dafür erforderliche Gesetz berät der Bundestag am Donnerstag abschließend.

Implantate im menschlichen Körper können immer wieder zu Problemen führen. Vor einigen Jahren hatte es einen Skandal mit fehlerhaften Brustimplantaten eines französischen Herstellers gegeben, von dem in Deutschland tausende Frauen betroffen waren.

Psychotherapeuten:

Wer einen Psychotherapeuten aufsuchen möchte, hat es oft schwer, einen zu finden – oder muss lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Spahn will das mit einem neuen Gesetz ändern: Für psychisch Kranke sollen Netzwerke aufgebaut werden, „die sie auffangen und ihnen durchs System helfen“, sagte der Minister kürzlich den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Kern des Gesetzes ist aber die Neuregelung der Therapeutenausbildung: Psychotherapie soll ein eigenes Studienfach an der Universität werden, dessen Studium mit einer psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Für Psychotherapeuten in Ausbildung, die in Vollzeit arbeiten, gilt künftig eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich für die Ausbildungsphase der praktischen Tätigkeit.

Bislang müssen Psychotherapeuten zunächst ein Vollstudium der Psychologie absolvieren, bei den Kinder- und Jugend-Therapeuten ist es ein Pädagogik-Studium. Daran schließt sich dann eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an.

Hebammen:

Auch für die Ausbildung zur Geburtshelferin wir es künftig ein Studium geben. Es soll sechs bis acht Semester dauern und die wissenschaftliche Theorie mit der Praxis verknüpfen, wie es das ebenfalls zur Endabstimmung stehende Gesetz vorsieht. Bislang erfolgt die Ausbildung an Hebammenschulen. Für das duale Studium sollen zwölf Jahre Schulausbildung erforderlich sein oder aber die abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.

Das Studium wird künftig mit einem Bachelor sowie einer staatlichen Prüfung enden. Während der gesamten Ausbildungszeit werden die angehenden Hebammen bezahlt.

Patientenvertreter:

Organisationen, die auf Landesebene die Interessen von Patienten vertreten, sollen künftig besser finanziert werden. Kassen und Kassenvereinigungen müssen Reisekosten, Fortbildungen und Lohnersatz für Patientenvertreter übernehmen, wenn sie für ihre Organisationen im Einsatz sind.

Die entsprechenden Bestimmungen für den Bund sollen künftig auch auf Länderebene gelten. Demnach können Stabsstellen für Patientenbeteiligung eingerichtet werden, die die ehrenamtlichen Patientenvertreter bei der Organisation von Fortbildungen und Schulungen unterstützen.

Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK):

Der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft Anträge von Versicherten für bestimmte Leistungen und ist für die Einstufung von Pflegebedürftigen zuständig. Wer mit dem MDK zu tun hat, bekommt oft den Eindruck, dass der Dienst eher die Interessen der Kassen als die der Patienten vertritt. Dies soll ein weiteres Gesetz, dass der Bundestag in der Nacht zu Freitag erstmals berät, ändern: Der Dienst soll organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden und künftig als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts fungieren.

Lohn in der Pflege:

In Deutschland fehlen zehntausende von Pflegekräften. Damit der Beruf attraktiver wird, soll sich auch die Bezahlung verbessern. Das Gesetz unter Federführung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird, sieht dafür zwei Wege vor: branchenweite Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnungen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen in Verhandlungen klären, welcher Weg beschritten wird. (afp)



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