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Innenminister von Sachsen warnt vor zweiter Zuwanderungswelle durch Migranten

Sachsens Innenminister Roland Wöller warnt vor einer „zweiten Zuwanderungswelle“ durch Migranten. Hintergrund ist der Plan der EU, die Dublin-Regeln zu verändern.

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Migranten an der serbisch-kroatischen Grenze bei Tovarnik, 24. September 2015.

Foto: iStock

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Sachsens Innenminister Roland Wöller warnt vor einer „zweiten Zuwanderungswelle“ durch Migranten. Die EU-Politiker planen eine Reform des Asylrechts, so soll künftig ein Land für die Asylverfahren zuständig sein, wenn schon Angehörige des Flüchtlings dort leben.
Die Umsetzung der Pläne würde zu nichts anderem führen, „als zu einer Ungleichbehandlung Deutschlands und einer weiteren großen Belastungsprobe der Menschen hier“, sagte der CDU-Politiker dpa in Dresden.

Das gefährdet den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland

Laut Wöller planen die EU-Parlamentarier, dass künftig ein Land für Asylverfahren zuständig sein soll, wenn schon Angehörige des Flüchtlings dort leben. Dies würde die Behörden und Kommunen in Deutschland „erneut vor riesige Herausforderungen stellen und den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land gefährden“, warnte er.
„Sowohl den deutschen Staatsbürgern als auch den Flüchtlingen und Asylsuchenden, die berechtigt bei uns Schutz und Hilfe erhalten, ist aus meiner Sicht eine zweite Zuwanderungswelle wie in den Jahren 2015 und 2016 nicht zuzumuten.“
Roland Wöller fordert: „Der Rechtsstaat darf nicht ins Wanken geraten.“ Andernfalls seien das Thema Asyl immer schwerer vermittelbar „und die dringend benötigte Solidarität für die wirklich Schutzbedürftigen nachhaltig in Frage gestellt“.

Einige neue Regeln sind:

1. Ein Migrant muss nicht mehr in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem er die EU betreten hat.
2. Wünsche der Migranten hinsichtlich ihres bevorzugten Landes werden berücksichtigt. Dabei können sie unter vier Ländern wählen, die bisher die wenigsten Migranten aufgenommen haben.
3. Haben Asylbewerber Angehörige oder „sonstige Beziehungen“ zu einem Staat, dann sollen sie in dieses Land gebracht werden, um „Wanderbewegungen“ zu vermeiden und eine bessere Integration zu ermöglichen.
4. Haben Asylbewerber keine derartige direkte Beziehung zu einem Land, werden sie automatisch einem Land zugewiesen. Dieses Land ist dann für das Asylverfahren zuständig. Die Fingerabdrücke sollen dort genommen werden und mit internationalen Datenbanken wie Europol abgeglichen werden.
5. Asylanträge können zukünftig auch für ganze Gruppen von bis zu 30 Personen in Europa gestellt werden. Das bedeutet nicht, das Recht zu erhalten, in einem bestimmtem Staat Asyl zu erhalten, sondern von Bekannten oder von Menschen seiner Heimatstadt umgeben zu sein, oder von jemandem, den man auf der Wanderung kennengelernt hat. (ks mit Material von dpa)

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