Innenministerien der Länder: 850 „Reichsbürger“ dürfen Waffe besitzen

In Deutschland dürfen noch rund 850 bekannte sogenannte "Reichsbürger" eine Waffe besitzen. Mindestens 220 Personen, die der Bewegung zuzurechnen sind, mussten ihre "waffenrechtliche Erlaubnis" dagegen bereits abgeben.
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WaffenFoto: THOMAS LOHNES/AFP/Getty Images
Epoch Times9. September 2017

In Deutschland dürfen noch rund 850 den Behörden namentlich bekannte sogenannte „Reichsbürger“ eine Waffe besitzen. Dies ergab eine Umfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag) unter den Innenministerien der Bundesländer.

Mindestens 220 Personen, die der Bewegung zuzurechnen sind, mussten ihre „waffenrechtliche Erlaubnis“ dagegen bereits abgeben.

In mindestens 176 weiteren Fällen wird der Entzug durch die Waffenbehörden derzeit geprüft. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Oktober 2016 bis Juni 2017. Mitte Oktober des vergangenen Jahres erschoss ein Reichsbürger in Bayern einen Polizisten, als ihm seine 30 Waffen abgenommen werden sollten.

Den meisten Personen wurde in Bayern die Genehmigung entzogen: Hier dürfen 138 Reichsbürger keine Waffen mehr besitzen. In Niedersachsen sind es 34 Personen, in Baden-Württemberg 21. In Berlin wurde einer Person die Erlaubnis entzogen, in Thüringen liegt die Zahl nach Angaben des Innenministeriums im „einstelligen Bereich“. Im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen kam es bisher zu keinem einzigen Entzug, hier laufen noch 82 Verfahren.

Als einziges Bundesland verweigerte Hessen die Auskunft. Unter den Begriff der waffenrechtlichen Erlaubnis fallen sowohl der sogenannte kleine Waffenschein, mit dem man etwa Schreckschusspistolen erwerben und mit sich führen kann, als auch der normale Waffenschein, den Sportschützen und Jäger brauchen. Auch Waffenbesitzkarten, mit denen Sammler eine Waffe zu Hause aufbewahren dürfen, gehören dazu.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, kritisierte, dass die Waffenbehörden vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis noch immer keine regelmäßige Anfrage beim Verfassungsschutz vornehmen müssen.

Es seien zwar viele staatliche Stellen verpflichtet, Informationen an Verfassungsschutzämter zu übermitteln. „Was ich vermisse, ist, dass die Verfassungsschutzämter in gleicher Weise in die Pflicht genommen werden, relevante Informationen an andere Sicherheitsbehörden zu steuern“, sagte Mihalic den Funke-Zeitungen.

Dies betreffe in besonderem Maße die Waffenbehörden. CDU und CSU hätten „jede wirksame Änderung im Waffenrecht verhindert“. (dts)



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