Innenministerium: Gang in syrische Botschaft für syrische Migranten zumutbar

Syrische Migranten müssen für die Ausstellung oder Verlängerung eines Passes auch künftig in die syrische Botschaft gehen, um von deutschen Ausländerbehörden anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können.
Bundesländer fordern mehr Unterstützung für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Eine Asylbewerberfamilie geht in Boostedt über das Gelände einer Erstaufnahmeeinrichtung (Symbolbild).Foto: Carsten Rehder/dpa
Epoch Times17. Dezember 2018

Syrische Migranten mit dem eingeschränkten Schutzstatus müssen auch künftig zur Passverlängerung in die syrische Botschaft gehen. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND/Montagsausgaben) berichteten.

Anders als anerkannten Flüchtlingen oder Asylbewerbern sei subsidiär Schutzberechtigten „die Vorsprache bei den Behörden ihres Heimatstaates zwecks Erlangung eines Passes grundsätzlich zuzumuten“, heißt es weiter.

Die meisten syrischen Migranten in Deutschland haben den eingeschränkten, subsidiären Status. Die Ausstellung oder Verlängerung eines Passes kann erforderlich sein, um von deutschen Ausländerbehörden anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können.

Dem Bericht zufolge gilt dies unabhängig vom jüngsten Lagebericht des Auswärtigen Amts. Darin heiße es zu Syrien unter anderem: Eines Tages zurückkehrende Flüchtlinge würden innerhalb der besonders regierungsnahen Sicherheitsbehörden „als Feiglinge und Fahnenflüchtige“ gelten, „schlimmstenfalls sogar als Verräter beziehungsweise Anhänger von Terroristen“. Immer wieder seien sie deshalb einer „Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt“.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Luise Amtsberg, kritisierte die Darstellung der Bundesregierung. „Syrien ist kein sicheres Land“, sagte sie den RND-Zeitungen. Das hätten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und alle Landesinnenminister kürzlich auf der Innenministerkonferenz beschlossen. „Es kann nicht sein, dass deutsche Behörden die Sicherheit eines Schutzsuchenden unnötig gefährden und zusätzlich die Finanzierung eines Terrorregimes in Kauf nehmen“, so die Grünen-Politikerin. (afp)



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