Innenministerium lehnt Gabriels neues WLAN-Gesetz ab – Gesetzesänderungen „im Monatsrhythmus“ sind unseriös

Innenstaatssekretär Krings bezog sich mit seiner Kritik auf das Vorhaben des Wirtschaftsministeriums, das vor drei Monaten in Kraft getretene WLAN-Gesetz nachschärfen zu wollen. Im Kern geht es um die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung. Betreiber eines unverschlüsselten WLAN-Netzes müssen demnach nicht für Schäden haften, die fremde Nutzer verursachen.
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Computer-NutzerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Oktober 2016

Der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für Nachbesserungen am bestehenden WLAN-Gesetz sorgt für einen Koalitionsstreit. „Eine Nachbesserung des WLAN-Gesetzes macht das Bundesinnenministerium nicht mit“, sagte Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). Gesetzesänderungen „im Monatsrhythmus“ halte er für unseriös. Krings bezog sich mit seiner Kritik auf das Vorhaben des Wirtschaftsministeriums, das vor drei Monaten in Kraft getretene WLAN-Gesetz nachschärfen zu wollen.

Demnach sollen künftig Betreiber von unverschlüsselten WLANs nicht für Abmahnungskosten aufkommen müssen, wenn Nutzer beispielsweise illegale Inhalte über das Funknetz herunterladen. Auch sollen WLAN-Betreiber nicht dazu gezwungen werden können, ihr Funknetz zu verschlüsseln. Beides hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur deutschen Regelung offengelassen. Krings sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.

„Das bestehende Gesetz ist ein tragbarer Kompromiss zwischen Sicherheits- und Eigentumsinteressen auf der einen und Nutzerwünschen auf der anderen Seite. Noch weniger Rechtsstaat machen wir nicht mit“, betonte der CDU-Politiker. Das bestehende Gesetz umfasst im Kern die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung, wonach Betreiber eines unverschlüsselten WLAN-Netzes nicht für Schäden haften müssen, die fremde Nutzer etwa durch illegale Downloads verursachen. (dts)



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