Innenministerium warnt vor falschen Rückschlüssen aus Kriegsverbrecher-Hinweisen

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Stephan Mayer (CSU) ist Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium.Foto: Christoph Soeder/dpa
Epoch Times8. März 2019

Das Bundesinnenministerium warnt vor falschen Rückschlüssen aus den Hinweisen von Asylbewerbern auf mögliche Kriegsverbrecher. „Nicht aus jedem Hinweis ergibt sich eben sofort ein konkreter Tatverdacht gegenüber einer Person“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) am Freitag in der Sendung „Radiowelt am Morgen“ des Bayerischen Rundfunks. „Ich warne hier wirklich vor vorschnellen Rückschlüssen.“

Mayer verwies darauf, dass sich viele der Hinweise auf Menschen beziehen, die sich nicht in Deutschland aufhalten. Vielfach sei auch gar kein Tatverdächtiger identifizierbar. In solchen Fällen wäre es „eine Verschwendung von wertvollen Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden“, wenn Ermittlungsverfahren begonnen würden.

Der Innenstaatssekretär kündigte eine erneute Prüfung der Hinweise an: „Die Brisanz ist natürlich groß, weil aus meiner Sicht die Zahlen auch missinterpretiert wurden, insbesondere von der Opposition. Der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eingeforderte Bericht solle „sehr zeitnah vorliegen“, sagte Mayer. Ein konkretes Datum nannte er nicht.

Er sei der festen Überzeugung, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehr sorgfältig arbeite. „Und ich finde es auch richtig, dass diese Hinweise auch jeweils protokolliert werden und dann auch weitergegeben werden an die Sicherheitsbehörden.“

Aus einer am Donnerstag bekannt gewordenen Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP geht hervor, dass das Bamf zwischen 2014 und Anfang 2019 rund 5000 Hinweise zu Kriegsverbrechern an Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weiterleitete. Es wurden aber nur 129 entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies hatte die Frage aufgeworfen, ob den Hinweisen in ausreichendem Maße nachgegangen wird. (afp)



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