Integrationsbeiräte fordern Kommunalwahlrecht für Migranten

Menschen mit Migrationshintergrund, die sich länger als drei Jahre in Deutschland aufhalten, sollten die gleichen Rechte bekommen wie EU-Bürger. Dazu gehört auch das kommunale Wahlrecht, fordert der Dachverband der kommunalen Integrationsbeiräte. Dazu müsste das Grundgesetz geändert werden.
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Bisher dürfen in Deutschland Migranten nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen.Foto: Robert Michael/dpa
Epoch Times14. September 2019

Der Dachverband der kommunalen Integrationsbeiräte hat ein kommunales Wahlrecht für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer gefordert.

Das kommunale Wahlrecht sollte für Menschen mit Migrationshintergrund gelten, die sich länger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. Sie sollen die gleichen Rechte bekommen wie EU-Bürger. „Sie leben in den Kommunen, zahlen Steuern, erziehen hier ihre Kinder und dürfen nicht mitbestimmen“, kritisierte der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates (BZI), Lajos Fischer. Für ein solches kommunales Wahlrecht müsste das Grundgesetz geändert werden.

Der BZI forderte zudem die Erleichterung mehrfacher Staatsbürgerschaften sowie flächendeckend staatlich finanzierte Antidiskriminierungsstellen, um Rassismus konsequent bekämpfen zu können.

In Erfurt diskutierte der BZI auch über die Perspektiven von Migranten im Osten. Umfragen zufolge gelte Ostdeutschland als zehnfach gefährlicher für Geflüchtete als das übrige Land, sagte Fischer. Jedoch lebten im Osten nur fünf Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesrepublik.

Umso wichtiger sei die Arbeit der örtlichen Integrationsbeiräte. Auf ihnen laste im Osten ein höherer Druck, da sie mit weniger Geld und hauptamtlichem Personal ausgestattet seien als im Westen.

Der BZI ist der bundesweite Zusammenschluss der Landesorganisationen kommunaler Integrations-, Migrations- und Ausländerbeiräte. In mehr als der Hälfte der EU-Länder sei das kommunale Wahlrecht für Migranten bereits Praxis. (dpa)



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