Integrationskurse: Gleichberechtigung soll größere Rolle spielen

Im Zuge des neuen Integrationsgesetzes soll der Umfang des Orientierungskurses von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten erhöht werden und "künftig schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten", so die Bundesregierung.
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FlüchtlingeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Mai 2016

Die Gleichberechtigung der Geschlechter soll künftig in den Integrationskursen für Migranten eine größere Rolle spielen als bisher. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zurück, die der "Welt" vorliegt. Im Zuge des neuen Integrationsgesetzes soll der Umfang des Orientierungskurses von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten erhöht werden und "künftig schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

"Der Aspekt der Gleichberechtigung von Mann und Frau wird dabei einen hohen Stellenwert einnehmen." Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg mit der Überarbeitung des Curriculums für einen bundesweiten Orientierungskurs beauftragt, heißt es weiter. Das überarbeitete Curriculum soll bis Mitte Juni vorliegen und könne dann einer vom Innenministerium eingerichteten Bewertungskommission vorgelegt werden.

"Es ist überfällig, dass nun endlich der Aspekt der Gleichberechtigung bei den Lehrinhalten stärker berücksichtigt werden soll", sagte Franziska Brantner, die kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, der "Welt". Gleichwohl sei die Bundesregierung derzeit "vollkommen ahnungslos", wenn es um die Versorgung und Betreuung von Kindern während der Integrationskurse gehe.

Passgenaue Formen der Betreuung seien im September 2014 eingestellt worden, mit dem Verweis auf eine bessere und integrationspolitisch sinnvollere Einbindung der Kinder in die staatliche Kindertagesbetreuung. "Ob die Eltern, die an einem Integrationskurs teilnehmen möchten oder müssen, dieses Regelangebot tatsächlich nutzen oder es überhaupt genügend Plätze gibt, dafür liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Das ist wirklich beschämend", so Brantner.

Tatsächlich kann die Bundesregierung nicht sagen, inwiefern eine fehlende Kinderbetreuung eventuell der Grund dafür ist, dass Kurse nicht oder nur in Teilzeit besucht werden können. Im Jahr 2014 nahmen insgesamt 142.439 Männer und Frauen an den Kursen teil, im Jahr 2015 waren es 179.398, davon 88.315 Männer und 91.083 Frauen. Die Mehrzahl von ihnen, nämlich 51.117 Männer und 52.758 Frauen, besuchten den Kurs nur in Teilzeit.

Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben gemäß Aufenthaltsgesetz "Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und erstmals einen Aufenthaltstitel erhalten". Seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015 haben auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Migranten mit Duldungsstatus die Möglichkeit, zu Integrationskursen zugelassen zu werden.

Bis Ende April hätten bereits 175.660 Zuwanderer auf Basis dieser neuen Rechtsvorschrift eine Zulassung zu einem Integrationskurs beantragt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Doch erst 9.556 von ihnen, darunter nur 1.697 Frauen, haben seitdem tatsächlich schon mit dem Kurs begonnen.

(dts Nachrichtenagentur)



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