Interview mit Anwalt der 13-jährigen Lisa: Definitiv „sexueller Missbrauch“ – Staatsanwalt ermittelt

Zum „Fall Lisa“ haben sich mittlerweile sogar der russische Außenminister Lawrow und Walter Steinmeier geäußert. Die Geschichte der 13-jährigen Berliner Deutsch-Russin, die am 11. Januar für 30 Stunden verschwand und schwer misshandelt wieder auftauchte, schlägt noch immer hohe Wellen. Russische Medien beschuldigten deutsche Behörden wegen Vertuschung. Deutsche Medien sprachen von einer erfundenen, „angeblichen Vergewaltigung“. Dass die Familie eine NPD-Kundgebung genutzt hatte, um das Verhalten der Polizei zu kritisieren, polarisierte die Öffentlichkeit.
Titelbild
Demo von mehreren hundert Deutschrussen vor dem Berliner Kanzleramt am 23.01.2016.Foto: Screenshot Youtube / Ruptly
Epoch Times28. Januar 2016

Im Fall der 13-jährigen Lisa F. wird längst wegen sexuellem Missbrauch ermittelt. Doch dies hat die Öffentlichkeit noch nicht ganz begriffen: Eine tagelange mediale Schlammschlacht politisierte den Fall und lenkte vom Wesentlichen ab.

Wir baten Alexej Danckwardt, Fachanwalt für Strafrecht und juristischer Beistand von Lisa F. und ihrer Familie, um Klarstellung der Fakten.

EPOCH TIMES: Jetzt mal aus Ihrer Sicht: Was ist eigentlich passiert?

Alexej Danckwardt: Also was es definitiv gab, war ein sexueller Missbrauch und eine Körperverletzung zu Lasten der Lisa. Sexueller Kindesmissbrauch ist schon schwerwiegend genug, das ist keine Lappalie oder ein Kavaliersdelikt. Ob es darüber hinaus noch den juristischen Tatbestand der Vergewaltigung gab, Paragraph 177, das will ich heute weder verneinen noch darauf bestehen.

Wir haben zwei Versionen von Lisa, die sich in Details unterscheiden und auf diese Details kommt es an. Aber letztendlich muss möglicherweise sogar ein Gerichtspsychologe hinzugezogen werden um sich durch diese kleinen Widersprüchlichkeiten durchzuwühlen.

ET: Können Sie für Laien noch mal erklären, was den Tatbestand Kindesmissbrauch von Vergewaltigung unterscheidet?

D: Eine Vergewaltigung ist die Erzwingung von sexuellen Handlungen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt. Das heißt die Gewalt oder die Drohung müssen dem sexuellen Kontakt unmittelbar vorhergehen oder müssen diesen begleiten, sie sind das Mittel zur Erzwingung. Bei sexuellem Missbrauch wendet der Täter andere Mittel an, um das Kind zur Duldung seiner Handlungen zu zwingen oder Handlungen vom Kind zu erzwingen. Da passiert, dass man die Unreife des Kindes ausnutzt oder es auf andere Weise gefügig macht, psychologische Gewalt anwendet. Das ist der wesentliche Unterschied.

Der sexuelle Kindesmissbrauch ist nicht wesentlich milder bestraft als die Vergewaltigung, es sind beides schwerwiegende Delikte mit schwerwiegenden Sanktionen.

ET: Es gab ja eine Diskussion darüber, ob es eine ärztliche Untersuchung gab, weil diese ja beweisen müsste, dass dem Kind etwas passiert ist. Was dürfen Sie darüber aussagen?

D: Zu den Details darf ich mich derzeit nicht äußern, weil das aus ermittlungstaktischen Gründen nicht angezeigt ist. Es gab medizinische Untersuchungen, unter anderem ist die Körperverletzung dokumentiert. Und wie Sie den Stellungnahmen des Staatsanwalts inzwischen entnehmen können, ist es auch unstreitig, dass es sexuelle Handlungen gegeben hat, deren Details noch nicht abschließend geklärt sind. Aber unter sexuellen Handlungen versteht man ja nicht nur den klassischen Geschlechtsakt.

ET: Wie konnte die Polizei so sicher sein und sofort sagen, dass es weder eine Entführung noch eine Vergewaltigung gab? Das kollidiert ja sehr mit der Darstellung der Familie. Im Fall der verschwundenen Ailyn sagte man ja auch erst bei allen möglichen Punkten „ungeklärt“.

D: Also ich weiß momentan auch nicht, woher diese Sicherheit kommt. Die maximal mögliche Sicherheit kann eigentlich nur ein rechtspsychologisches Gutachten bringen. Deswegen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum die Polizei so sicher war. Was mich aber noch mehr daran stört, ist dass man mit dieser Äußerung an die Öffentlichkeit ging. Die Polizei hat ja nie kommuniziert, „es gab nichts“, hat aber auch nie klargestellt, „wir ermitteln weiter“ und „das Kind ist Opfer einer Straftat.“ All das kam ihnen nicht über die Lippen. Und so kam es natürlich bei der Öffentlichkeit und vor allem den Journalisten so an, als wäre nichts vorgefallen und als seien das Mädchen und ihre Eltern Lügner.

Das ist ein Punkt, an dem auch wir die Entschuldigung der Polizei erwarten. Ich denke, man wollte die Gemüter beruhigen. Tatsächlich hat man die Gemüter weiter erhitzt.

Anwalt Alexeij Danckwart.Anwalt Alexeij Danckwart.Foto: Alexeij Danckwart

ET: Wie kam es dann zu dem Vorwurf, den die angebliche Cousine in der Öffentlichkeit äußerte, die Polizei habe das Kind beeinflusst, über den Tathergang falsch auszusagen? Das ist ein ungeheurer Vorwurf.

D: Also zunächst mal, die Cousine gibt es wirklich, ich habe sie persönlich gesehen – mit Lisa zusammen. Es ist so: Die Eltern und die Verwandten glauben die ursprüngliche Version ihres Kindes. Und ihnen ist dieses Umschwenken auf etwas anderes, auf eine leicht veränderte Version des Geschehens, unverständlich. Und soviel ich weiß hält das Kind zum Teil noch an der ursprünglichen Version fest. Ich kann im Moment nicht beurteilen, was in der zweiten Vernehmung passiert ist, deswegen halte ich mich damit noch sehr zurück.

Aber ich kann den Kampf, den die Verwandten für ihre Lisa geführt haben, menschlich nachvollziehen. Es ist bedauerlich, dass das im Umfeld der NPD passiert ist, man sollte das komplett aus der Politik heraushalten.

ET: Es gab also zwei Versionen der Geschichte, bzw. nach der zweiten Vernehmung kam plötzlich eine zweite Version heraus?

D: Ja, leicht verändert. Ein Detail, über das man reden darf ist zum Beispiel die Frage: „Ist das Mädchen freiwillig ins Auto gestiegen oder wurde es mit Gewalt gezwungen?“

Nun ist es so: Wenn das Kind erzählt, ich bin NICHT freiwillig mitgegangen, obwohl es mitgegangen war, dann ist das juristisch-psychologisch nachvollziehbar, da es sich aus Selbstschutz heraus gegen den Vorwurf wehren will, „du bist ja selbst mitgegangen“ und deshalb diese Konstellation etwas dramatisiert.

Im Moment wissen wir nicht, ob es dieser verständliche, elementare Selbstschutz war, oder ob die erste Version vielleicht doch stimmt. Das können wir im Moment nicht genau beurteilen, in diesem Punkt verstehe ich ebenfalls die Sicherheit, mit der die Polizei auftritt, NICHT.

ET: Das heißt in der ersten Version ist sie freiwillig eingestiegen, in der zweiten nicht mehr?

D: Andersherum: In der ersten Version sagte sie, sie wurde gezwungen, ins Auto einzusteigen. In der zweiten Version ist sie freiwillig ins Auto gestiegen – und so gibt es nach Auffassung der Polizei keine Entführung. Das kann man bezüglich der anderen Tatbestände auch so weiterspinnen, aber da möchte ich wirklich nicht in die Details gehen.

ET: Gehen Sie davon aus, dass die Polizei jetzt die Tatverdächtigen ermittelt und nach ihnen sucht?

D: Ich habe im Moment keinen Grund, daran zu zweifeln.

ET: Die Cousine sagte ja, das Kind sei drei Stunden lang vernommen worden – ohne Beistand von Familienangehörigen etc. Die Frage ist jetzt, darf die Polizei das überhaupt? Und wenn ja, welche juristische Kraft hat eine Aussage, die unter solchen Umständen entstanden ist?

D: Generell will ich so eine Praxis nicht absolut ablehnen. Das macht durchaus Sinn und es ist nicht komplett unzulässig. Im konkreten Fall könnte es auf Grund der Dauer der Vernehmung und auf Grund eventuellen Drucks auf Lisa problematisch werden. Solange ich nicht die Aufzeichnung der Vernehmung gesehen habe, kann ich das nicht beurteilen.

Zur Frage, inwiefern sich das juristisch verwerten lässt: Wenn es widersprüchliche Versionen gibt, und Lisa später sagt: „Meine erste Version war aber richtig“, dann muss es ein gerichtspsychologisches Gutachten geben, wo ein speziell ausgebildeter Psychologe herausarbeitet, was glaubhaft ist und was nicht. Die Polizei selbst meint zwar, dass sie dazu in der Lage wäre. Aber aus meiner Erfahrung heraus hege ich daran ganz große Zweifel.

ET: Sie meinen damit, dass die Polizei jetzt keinesfalls selbst entscheiden kann, welche Version die richtige ist?

D: Richtig. Es sei denn, die Polizei hätte handfeste Beweise für ihre Version und dass die andere nicht stimmt. Aber das verhält sich, glaube ich, in diesem Fall nicht so.

Zu den verschiedenen zirkulierenden Versionen der Geschichte müssen Sie wissen: Es war viel Aufregung. Das ist alles nicht „extra inszeniert“ worden, damit Aufruhr entsteht, sondern die Menschen waren von selbst in Aufruhr.

ET: Das ist etwas, was man unserer Meinung nach auch sofort in den Videos der Angehörigen bemerkt hat – anhand dessen, wie aufgewühlt diese Leute gewirkt haben, da merkt man einfach, hier ist wirklich etwas passiert.

D: Danke für diese Sensibilität.

ET: Für uns spielt keinerlei politischer Hintergrund eine Rolle, wir wollen einfach nur herausfinden, was hier wirklich passiert ist. Und wir sehen mit Schrecken, in welche Dimensionen sich die Berichterstattung entwickelt hat.

D: Mir geht es genauso.

ET: Dass ein russischer Außenminister jetzt diesen Fall kommentiert, ist ein starkes Stück.

D: Weil er auch etwas sagen MUSS. Wir sind ihm sehr dankbar. Denn damit zeigt er, dass der russische Staat mit seiner gesamten diplomatischen Macht hier ein Auge drauf hat.

Nicht weil wir das nicht selbst geschafft hätten – aber es erleichtert vieles. Es kommen auf einmal Anrufe von Medien, die sich bis dato nie bei mir gemeldet haben, die mir im O-Ton sagen: „Weil sich jetzt Lawrow eingeschaltet hat, müssen wir doch genauer hinschauen.“

ET: Die fingen danach an, die Geschichte ernster zu nehmen?

D: So sieht´s aus.

ET: Was hat die Staatsanwaltschaft bisher überhaupt geäußert?

D: Die beste Äußerung des Staatsanwalts gibt es auf der Deutschen Welle auf Russisch. Da schloss er sich meiner Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei an und sagte, dass man wegen sexuellen Missbrauchs ermittele, dass Sex mit 13-jährigen Kindern definitiv strafbar sei … Im Prinzip alles ganz gut, mit der kleinen Ausnahme, dass von „einvernehmlich“ zu sprechen ein falscher Zungenschlag ist. Von Einvernehmlichkeit kann zwischen einem Erwachsenen und einem Kind keine Rede sein.

ET: Wie wird es jetzt weitergehen?

D: Ich werde mir jetzt schnellstmöglich eine komplette Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft holen und je nachdem was diese ergibt, werde ich entscheiden, wie es weitergeht. Wichtig ist noch anzumerken, dass wir ab sofort jede beleidigende oder diffamierende Äußerung in Bezug auf die Familie oder Lisa strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgen werden. Ansonsten sind jetzt erstmal Polizei und Ermittlungsbehörden in der Pflicht und müssen ermitteln. Das werden wir konstruktiv begleiten.

ET: Das heißt, Sie werden Leute anzeigen, die die Familie als Lügner oder Nazis beschimpfen?

D: Korrekt.

ET: Wie kam es zu der Unterstellung, es habe sich bei den Tätern um Flüchtlinge gehandelt? Sie sagten ja selbst, das Auto und die Wohnung sprechen gegen Flüchtlinge in dem Sinn, wie wir sie aktuell verstehen.

D: Wahrscheinlich entstand dies aus der allgemeinen Hysterie heraus, die im Moment herrscht. Auch ich habe noch nicht herausgefunden, wer als erstes das Wort „Flüchtling“ gesagt hat. Die Eltern nicht und auch nicht der russische Journalist, der die Geschichte ins Rollen brachte. Er sprach ähnlich wie Sie, von Menschen mit Migrationshintergrund.

Ich betone in Interviews deshalb stets: „Höchstwahrscheinlich waren es keine Flüchtlinge“ und weise darauf hin, dass sich im Moment noch jegliche Spekulation zu den Tätern verbietet. 

Das Interview führte Rosemarie Frühauf.

Siehe auch:

Berlin: 13-Jährige 30 Stunden lang entführt und vergewaltigt

 



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