IS-Braut beschwert sich vor Gericht: „Musste immer kochen, putzen und waschen“

Eine mutmaßliche Mitgliedschaft bei der Organisation Islamischer Staat bringt eine 32-Jährige vor Gericht. Sie musste sich am Freitag im Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Sie sagt: "Ich musste immer kochen, putzen und waschen."
Titelbild
Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat.Foto: BULENT KILIC/AFP/Getty
Epoch Times4. Mai 2019

Sabine S. war im Dezember 2013 nach Syrien und den Irak gereist und habe bis August 2017 in diesen Ländern gelebt. Sie selbst sagte zum Prozessauftakt, dass sie unter dem islamischen Gesetz leben wollte. Aber nicht kämpfen. Im Jahr 2018 wurde sie in Baden-Baden bei ihrer Rückkehr festgenommen. Die Vorgeschichte erläuterte Bundesanwalt Stefan Biel.

Sie ist vierfache Mutter und war im Alter von 22 Jahren zum Islam konvertiert. Im Jahr 2013 lebte sie mit dem Vater ihrer ersten beiden Kinder in Berlin, trennte sich aber bald von ihm. Sie reiste in das Kriegsgebiet von Syrien, nachdem sie sich nach eigenen Aussagen radikalisiert habe.

Vor Gericht klagte sie in einer 120 Seiten Erklärung über ihr Leben unter dem IS. In der „Bild“ wird sie wie folgt zitiert: „Ich musste immer kochen, putzen und waschen, aber es gab keine Waschmaschine.“ Sie führte weiter aus, dass nach einem Raketenangriff ihr kleiner Finger verletzt wurde.

Zuständig für Haushalt und Kinder

Der „Focus“ schreibt: „Unmittelbar nach ihrer Ankunft in Syrien habe sie einen ihr bis dahin unbekannten höherrangigen IS-Kämpfer geheiratet.“ Der Mann aus Aserbaidschan sei im Dezember 2016 gestorben, sie bekam aber zwei weitere Kinder von ihm.

Laut Ankalge pries sie das Leben beim IS in Internetblogs an und war auch bei Hinrichtungen als Zuschauerin anwesend. Sie kümmerte sich beim IS um den Haushalt und die Kinder.

„Von der Terrororganisation habe sie im Monat 100 US-Dollar und jeweils 35 US-Dollar für die Kinder erhalten“, schreibt der „Focus“. Nach ihrer Festnahme in Deutschland wollten die Behörden sie in Untersuchungshaft bringen. Dies scheiterte am Veto des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH).

Dieser merkte an, dass der bloße Aufenthalt beim IS und die Teilnahme am Alltagsleben zu wenig dafür seien. Dagegen reichte die Bundesanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. (cs)



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