IS-Rückkehrer: Strobl will Terroristen Staatsbürgerschaft entziehen

"Wer in fremden Streitkräften dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine Terrormiliz gelten", so Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl.
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Reichsbürger geben teilweise ihren deutschen Personalausweis und Reisepass zurück.Foto: iStock
Epoch Times20. Februar 2019

In der Debatte über den Umgang mit der Rückkehr deutscher Staatsbürger aus islamistischen Terror-Gruppen hat Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) den Entzug der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler gefordert.

„Wer in fremden Streitkräften dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine Terrormiliz gelten“, sagte Strobl der „Bild“ (Mittwochsausgabe).

Eine Internierung heimkehrender Gefährder nach dem Vorbild des US-Stützpunktes Guantanamo auf Kuba ist nach übereinstimmender Meinung von Staatsrechtlern nicht möglich. „Das geht aus gutem Grund in Deutschland nicht“, sagte der frühere Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU). „Deutschland ist hier in einer sehr schwierigen Situation und zur Zurücknahme seiner Staatsbürger verpflichtet.“

Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist nach jetziger Rechtslage allerdings nicht möglich. Voraussetzung sei die Teilnahme an „kriegerischen Handlungen“ der Beschuldigten. Ein Krieg sei jedoch definiert als Konflikt zwischen „Staaten“ – und in diese Kategorie gehöre die Terror-Gruppen IS nicht, auch wenn sie sich selbst als „Kalifat“-Staat darstellen.

Schon 2014 gab es eine Bund-Länder-Gruppe der Innenminister, die prüfen sollte, wie man eine Wiedereinreise militanter Islamisten nach Deutschland verhindern könne. „Terror-Beteiligung“ ist bis heute nicht im Gesetz als Tatbestand für den Entzug der Staatsbürgerschaft verankert.

Auch Sicherungsverwahrung ist nicht ohne weiteres möglich, sagte Verfassungsexperte Ulrich Battis. „Die Strafprozessordnung ist in Deutschland besonders streng: Es müssen konkrete Hinweise auf Straftaten oder Kriegshandlungen vorliegen. Ist das nicht der Fall, können die Rückkehrer frei einreisen.“ Aber, so Battis: „Es bleibt immer noch das Polizeirecht: Besteht eine akute Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, dann können ISIS-Angehörige in Gewahrsam genommen werden.“ Dafür reiche es allerdings nicht aus, „dass die Leute im ISIS-Gebiet an der Waffe ausgebildet wurden“.

Deutsche Beamte könnten die IS-Kämpfer schon in Kurdistan verhören, um vorab Beweise zu sammeln, so Battis. „Dafür gibt es sogar einen Präzedenzfall: Der Chef der Bundespolizei hat im Sommer 2018 einen mutmaßlichen Mörder im nordirakischen Kurdengebiet befragt und schließlich ausgeflogen.“ Eine Anklage vor dem Strafgerichtshof in Den Haag sei dagegen nicht möglich, sagte Battis weiter. „Deutschland hat die Straftatbestände extra so geschaffen, dass es diese Verfahren selbst führen kann.“

Verfahren in Den Haag sind nur dann möglich, wenn das Heimatland der Angeklagten nicht in der Lage oder willens ist, die Verfahren zu führen. Eine Verurteilung von Terror-Rückkehrern sei „nicht so schwierig, wie viele glauben“. Denn die Erkenntnislage über die Verbrechen der deutschen IS-Kämpfer sei recht detailliert – „auch dank der Arbeit der israelischen und US-Geheimdienste“. (dts)



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