IS-Rückkehrern mit doppeltem Pass kann nicht die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden

Gesetzlich ist es nicht möglich, deutschen IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dieses Vorhaben der CSU ist gescheitert.
Titelbild
Dschihadisten in SyrienFoto: Getty Images
Epoch Times18. Februar 2019

Die Pläne der CSU, deutschen IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, sind gescheitert. Gegen ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gab aus dem Innenministerium schwere verfassungsrechtliche Bedanken, berichtet das „Handelsblatt“. Auch hier gelte das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot, hieß es aus dem Ministerium.

Es sei zwar grundsätzlich denkbar, ein Gesetz zu formulieren, um einem Doppelstaatler, der für eine Terrorgruppe gekämpft hat, den deutschen Pass zu entziehen. Allerdings dürfe dies nur für Milizionäre gelten, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einem terroristischen Kampfverband anschließen.

Kurz gesagt: Es ist nicht möglich, den in Syrien aufgegriffenen IS-Anhängern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft abzusprechen.

Die CSU hatte ihr Gesetzesvorhaben bis zuletzt verteidigt. „Wir haben uns bereits vorausschauend auf eine mögliche Veränderung der Sicherheitslage eingestellt“, sagte Stephan Mayer (CSU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, dem „Handelsblatt“.

„Der Koalitionsvertrag sieht vor, einen neuen Verlusttatbestand zu schaffen, wonach deutsche Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen wird.“

Das Innenministerium will nun zumindest für die Zukunft vorbeugen. Der Verlusttatbestand soll demnach nur für künftige Terrormilizionäre geschaffen werden. (dts)



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