Islamistischer Mord an Tourist in Dresden: Täter wurde teilweise observiert – auch am Tag der Messerattacke

Für den Angriff auf zwei Touristen in Dresden Anfang Oktober soll ein junger Syrer verantwortlich sein. Die Bundesanwaltschaft geht von einer radikal-islamistischen Mordtat aus.
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Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober hat wohl einen extremistischen Hintergrund.Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times22. Oktober 2020

Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Islamisten wegen der Messerattacke auf zwei Dresden-Touristen Anfang Oktober regt sich Kritik an den Sicherheitsbehörden.

Der unter Mordverdacht stehende 20-jährige Syrer war 2018 vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, weil er für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) geworben hatte. Die Behörden hatten ihn seit 2017 als Islamisten auf dem Schirm. Auch deshalb mehren sich Kritik und Rufe nach lückenloser Aufklärung. Die Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft übernommen.

Warum ist dieser islamistische Syrer nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung genommen oder abgeschoben worden“, fragt der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, im „Spiegel“.

Syrer wurde teilweise observiert – auch am Tag der Tat

Die sächsischen Behörden verteidigen ihr Vorgehen. LKA-Chef Petric Kleine erklärte bei einer Pressekonferenz in Dresden, dass der Maßnahmenkatalog eine enge Betreuung, nicht aber eine enge Bewachung vorgesehen habe. Aus Sicht des LKA seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden. „Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit“, so Sachsens Verfassungsschutz-Chef Dirk-Martin Christian.

Der Tatverdächtige war in seinen ersten Tagen nach der Entlassung aus seiner vorherigen Haft von einem Entlassungshelfer begleitet worden. Seiner Meldepflicht sei er nachgekommen – auch am Tag der Tat und am Tag danach.

Der Syrer sei mehrmals ein Thema der Fallkonferenzen gewesen, so LKA-Chef Kleine. Anschließen sei ein Maßnahmeplan entwickelt wurden. Doch über Details und die Zeiträume der Observierung möchte Sachsens Verfassungsschutz-Chef Dirk-Martin Christian nichts sagen:

Das ist jetzt hier nicht der richtige Ort.“

Allerdings wurde klar, dass der Tatverdächtige am Tag der Tat observiert wurde.

Unions-Fraktionsvize: „Weiterhin hohe tödliche Gefahr“

Der Vize-Fraktionschef der Union im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, islamistischer Extremismus sei keinesfalls nebensächlich geworden, von ihm gehe „weiterhin eine hohe tödliche Gefahr aus“.

Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dort: „Unsere Priorität muss es sein, jede Form von Extremismus zu bekämpfen.“ Und: „Für ein effektives Vorgehen gegen Extremisten und Verfassungsfeinde brauchen wir gut ausgestattete Sicherheitsbehörden und angemessene und wirksame Befugnisse.“

Auch Michael Theurer, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, warf den Behörden Versäumnisse vor. Er stelle sich die drängende Frage, warum die sächsischen Sicherheitsbehörden „den Gefährder nicht besser überwacht haben“ und „der abgelehnte Asylbewerber nicht längst abgeschoben wurde“.

Abschiebestopp für Syrer unter Beschuss

Allerdings besteht für Syrer, auch Verurteilte, ein Abschiebestopp. Die Unions-Mitglieder im Bundestagsinnenausschuss Christoph de Vries (CDU) und Michael Kuffer (CSU) forderten deshalb in der „Bild“-Zeitung eine Änderung:

Es gibt gewichtige Gründe, dass die Innenministerkonferenz die geltende Beschlusslage mit Blick auf den Schutz der Bürger auf den Prüfstand stellt“, sagte de Vries.

Der SPD-Landeschef von Sachsen, Wirtschaftsminister Martin Dulig, verlangte eine schnelle und vorbehaltlose Aufklärung des „abscheulichen Verbrechens“.

Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Hess, forderte eine sofortige Abschiebung von „Gefährdern und anderen Islamisten“ und beklagte die verpasste Abschiebung des nun wegen Mordes verhafteten Syrers“, obwohl er als Terrorist in Erscheinung getreten war“ und „wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat eingesessen hatte“, so Hess.

Ähnlich äußerte sich ein anderer AfD-Spitzenpolitiker. Georg Pazderski, ehemaliger Bundesvize der AfD, kritisierte die deutsche Justiz als zu harmlos im Umgang mit Islamisten: „Der laxe Umgang der Justiz mit diesen tickenden Zeitbomben hat erneut ein Menschenleben gefordert. Lösung: rigorose Abschiebung.“

Pazderski bezog sich dabei auf eine „Bild“-Berichterstattung über den Attentäter von Dresden, den Angaben nach „Abdullah A. H. H. (20)“, der als 18-Jähriger bereits wegen terroristischer Vergehen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt worden war. Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden propagierte der Syrer damals auf Facebook IS-Symbole und den Dschihad. Er forderte in den sozialen Medien auch Gleichgesinnte zum Märtyrerkampf gegen sogenannte Ungläubige auf, schreibt die „Bild“.

Nur fünf Tage nach seiner Entlassung am 29. September 2020 verübte er den als islamistisch motiviert eingeschätzten Mordanschlag in Dresden.

Einreise 2015 – Ablehnung – Duldung – Gefängnis – Mord

Der Syrer ist nach Angaben der Dresdner Behörden seit 2015 in Deutschland und hat eine Duldung. Er sei am 29. September aus dem Jugendgefängnis entlassen worden und habe noch unter Führungsaufsicht gestanden.

Die Ermittler sind überzeugt, dass er am Abend des 4. Oktober die Männer aus Nordrhein-Westfalen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hat. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb im Krankenhaus, ein 53-Jähriger aus Köln überlebte.

Bei der Auswertung der Spuren vom Tatort, wo auch ein Messer sichergestellt worden war, waren die Ermittler auf den bereits aktenkundigen Asylbewerber gestoßen.

Das OLG Dresden hatte ihn Ende November 2018 wegen Werbens um Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Suche nach einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Das Landeskriminalamt Sachsen hatte ihn als „Gefährder“ eingestuft – so werden bei der Polizei Extremisten genannt, denen man eine schwere Gewalttat bis hin zu Terroranschlägen zutraut. (dpa/sm)

 



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