Islamkritische Soziologin Kelek darf Ahmadiyya-Gemeinschaft als „islamische Sekte“ bezeichnen

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wurden der Soziologin Necla Kelek Äußerungen als von der Meinungsfreiheit gedeckt zugestanden, die vorher durch ein Urteil der unteren Instanz als unzulässig bewertet wurden. Hintergrund ist eine Klage der Ahmadiyya-Gemeinschaft gegen Keleks Äußerungen in einem Interview.
Titelbild
Necla Kelek und Ayyub Axel Koehler, Vorsitzender des deutschen Zentralrats der Muslime 2009 bei einer Islamkonferenz.Foto: Henning Schacht-Pool/Getty Images
Epoch Times7. Februar 2020

Die Soziologin Necla Kelek hat die Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft in einem Interview als „islamische Sekte“ bezeichnen dürfen. Es handle sich dabei um eine zulässige Meinungsäußerung, weil der Begriff der Sekte vielschichtig und mehrdeutig sei, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Freitag mit. Dagegen hat Ahmadiyya Anspruch auf die Unterlassung anderer Äußerungen.

Hintergrund ist eine Klage der Ahmadiyya-Gemeinschaft gegen Kelek. Sie sprach 2017 in einem Interview im Deutschlandfunk als Islamkritikerin über die Ahmadiyya-Gemeinde. In dem Verfahren in Frankfurt ging es um die Zulässigkeit einiger Äußerungen in dem Interview.

Unterlassungsanordnung

Das Landgericht Frankfurt hatte Kelek dazu verurteilt, die Äußerung zu unterlassen, dass die Ahmadiyya-Gemeinschaft den Islam wortwörtlich umgesetzt sehen wolle und sich inhaltlich nicht mit den Gewaltteilen des Korans auseinandersetze. Die weiteren Anträge auf Unterlassung durch die Ahmadiyya wurden abgewiesen. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein.

Das OLG hob am Donnerstag die vom Landgericht zugesprochenen Unterlassungsansprüche auf, weil sie legitime Meinungsäußerungen seien. Kelek darf nun aber nicht mehr äußern, dass die Ahmadiyya ihren „Status“ zur Durchsetzung ihrer „politischen Agenda“ nutze und die Moscheen der Klägerin „Orte der Männer“ seien.

Die Äußerung über die „politische Agenda“ sei eine Meinungsäußerung, deren Tatsachenkern nicht belegt sei, entschieden die Richter. Es bleibe unklar, woran Kelek eine politische Agenda der Ahmadiyya festmache. Das von Kelek im Interview erwähnte Missionieren selbst sei keine politische Agenda, sondern „nur das Weitertragen einer solchen“. Selbst wenn Kelek den Islam grundsätzlich für politisch halte, bliebe die politische Agenda der Ahmadiyya weiter unbeschrieben. Dem Interview fehlten belastbare Fakten, um die Äußerung plausibel zu machen.

Legitim muslimische Gemeinschaft als patriarchalisch zu bezeichnen

Es sei legitim, „eine islamische Gemeinde als patriarchalisch und männerdominant zu bewerten“, erklärte das Gericht zu der Äußerung, Moscheen der Ahmadiyya seien „Orte der Männer“. Das berücksichtige jedoch nicht, dass es im Interview konkret um die Moscheen der Ahmadiyya-Gemeinde ging. Die Äußerung sei im Kontext so zu verstehen gewesen, dass die Ahmadiyya-Moscheen nicht von Frauen besucht werden dürften. Dies hatte Ahmadiyya bestritten.

Drei weitere Aussagen werteten die Richter wie die Bezeichnung als „Sekte“ als zulässige Meinungsäußerungen und lehnten einen Unterlassungsanspruch ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.(afp)

 



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