Jeder zweite Widerspruch gegen Leistungsentzug durch Hartz-IV-Sanktion erfolgreich

Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, erhält Recht. Bei den Klagen gegen Leistungsversagung war knapp die Hälfte erfolgreich. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Titelbild
Jobcenter.Foto: Patrick Seeger/Illustration/dpa
Epoch Times8. April 2016

Im vergangenen Jahr wurde rund 18 600 Widersprüchen in rund 51 000 Fällen im Hartz-IV-Umfeld ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2325 Fällen erfolgreich.

Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, sagte sie.

Die Behörden haben auch die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen Leistungen zu versagen. Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen.

Gegen solche Fälle von Leistungsversagung gab es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr rund 14 000 Widersprüche und knapp 1200 Klagen.

Bei den Widersprüchen gegen Leistungsversagung war knapp die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vor. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion