Jobvergabe im Öffentlichen Dienst: Kaum Chancen auf Neueinsteig für Menschen mit Behinderung

"Wenn Stellen künftig nur noch intern besetzt werden, haben Menschen mit Behinderung weniger Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst" erklärt Hubert Höppe (CDU) zu einer Änderung im SGB IX, §82. Der Öffentliche Dienst änderte Anfang des Jahres nahezu unbemerkt die Stellenvergabe für Behörden.
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Zwei Rechtsanwälte in Los Angeles, USA, Juni 2017 (Symbolbild).Foto: FREDERIC J. BROWN/AFP/Getty Images
Von 30. Juli 2017

Im §82 des SGB IX ist geregelt, dass bei Stellenbesetzungen im Öffentlichen Dienst besonders auf die Teilhabe behinderter Menschen zu achten ist. Anfang des Jahres wurde nahezu unbemerkt ein Passus geändert, der große Auswirkungen auf die Stellenvergabe hat.

So setzte der Bundesrat durch, dass die bisherige Regelung abgeschafft wurde und es nun heißt, dass neue Stellen erst nach einer

„erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes“

an die Arbeitsagentur gemeldet werden müssen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe wandte sich aus diesem Grund mit einer Frage an die Bundesregierung. Er schrieb im April 2017: „Die neue Formulierung entbindet öffentliche Arbeitgeber von ihrer Verpflichtung, schwerbehinderte Menschen einzustellen.“

Und:

„Wenn Stellen künftig nur noch intern besetzt werden, haben Menschen mit Behinderung weniger Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst.“

Die Quote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Öffentlichen Dienst lag im Jahr 2014 bei 6,6 Prozent. Im Jahr 1999 wurde unter Rot-Grün eine Quote von 6 Prozent beschlossen, die mit der Novellierung des zwölften SGB 2004 abgeschafft wurde. In der Folgezeit gab es eine Bestandsregelung für die Bundesbehörden: „Wenn sie am 30.10.1999 mindestens sechs Prozent erfüllten, muss die Quote weiterhin erfüllt werden.“

Mittlerweile liegt die Quote wie bei privaten Arbeitgebern bei 5 Prozent, sodass die Regierung in ihrem Antwortschreiben vermelden konnte, dass sie „laut Anzeigeverfahren der Bundesagentur für Arbeit die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen von fünf Prozent seit Jahren übererfülle“.

 



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