Jung kritisiert Verfassungsklage gegen Anti-IS-Einsatz

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Soldat übt FestnahmeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Juni 2016

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat die Verfassungsklage der Linksfraktion gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr kritisiert. „Dem menschenverachtenden und grauenhaften Vorgehen des IS muss im Interesse der notleidenden Menschen Einhalt geboten werden“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Wer hiergegen klagt, nimmt bewusst in Kauf, dass er das menschenverachtende und grauenhafte Verhalten des IS hinnimmt.“

Die Beteiligung der Bundeswehr sei im Übrigen verfassungsgemäß durch das Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, durch die UN-Resolution 2249 und das Artikel 24 des Grundgesetzes gedeckt. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, erklärte der „Mitteldeutschen Zeitung“, der Weltsicherheitsrat habe wiederholt festgestellt, „dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden ausgeht“, und alle Staaten dazu aufgerufen, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“. Die Linksfraktion im Bundestag hatte die Klage am Dienstag bekannt gemacht. Es stimme wohl, dass es sich bei den Vereinten Nationen um ein System kollektiver Sicherheit handele, hieß es. Der Einsatz gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ finde indes nicht im Rahmen der UN statt, da die IS-Resolutionen des UN-Sicherheitsrates den Einsatz militärischer Gewalt nicht erlaubten, so die Linke. Das Recht auf Selbstverteidigung sei wiederum nicht durch den UN-Vertrag eingeführt worden, sondern bestehe unabhängig vom UN-System. Ohnehin greife das Selbstverteidigungsrecht nur bei Staaten, heißt es weiter. Der IS sei hingegen eine Terrororganisation, auch wenn er sich selbst als Staat bezeichne. Nach der zweiten Serie von IS-Anschlägen am 13. November 2015 in Paris beschloss die Bundesregierung, sich in Syrien militärisch am Kampf gegen die Terrororganisation zu beteiligen – und zwar mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen, einem Tankflugzeug, einer Fregatte und bis zu 1.200 Soldaten. Der Bundestag fällte Anfang Januar die entsprechende Entscheidung. Die Bundeswehr ist damit anders als andere Armeen nicht unmittelbar in Kampfhandlungen involviert, sondern nur mittelbar, in dem sie Informationen liefert.

(dts Nachrichtenagentur)



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