Juristen kritisieren Gabriels Kohlepläne scharf

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Sigmar GabrielFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times3. Mai 2015

Im Kampf um ihre Arbeitsplätze in den Tagebauen und Kraftwerken bekommen die rund 21.000 Beschäftigten der deutschen Braunkohlen-Industrie juristische Rückendeckung: Mehrere renommierte Experten für Umweltrecht kommen unabhängig voneinander zu der Einschätzung, dass die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geplante Klimaabgabe auf alte Kohlekraftwerke weder mit Europarecht noch mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar sei, wie die „Welt am Sonntag“ (Sonntagsausgabe) berichtet. So hält die international tätige Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer den geplanten „Klimabeitrag“ für unvereinbar mit der europäischen Emissionshandelsrichtlinie. Die EU-Vorschrift beruhe explizit auf dem Grundsatz, dass der Inhaber einer europäischen Emissionszertifikats genau eine Tonne Kohlendioxid ausstoßen darf.

Dieser „feste Wechselkurs“ als „Wesenskern“ des europäischen Emissionshandels werde durch die geplante deutsche Klimaabgabe verletzt. Nach dem Konzept Gabriels sollen insbesondere ältere Braunkohle-Kraftwerke gleich mehrere CO2-Zertifikate pro emittierter Tonne abgeben müssen. Die Bundesregierung dürfe europäische CO2-Zertifikate aber nicht als „Spielgeld in einem Parallelregime“ missbrauchen, heißt es sinngemäß in dem Gutachten des Freshfields-Experten Wolf Friedrich Spieth. Dies schließe das höherrangige europäische Recht ausdrücklich aus. Auch sei es zweifelhaft, ob die Bundesregierung Emissionsberechtigungen eigenmächtig als Sonderabgabe einziehen und löschen darf. Denn das führt tendenziell zu einem höheren Preis für CO2-Zertifikate, unter dem dann auch andere EU-Staaten leiden. „Die Bundesbank darf ja auch nicht ohne Mandat der EZB einfach die Geldmenge verknappen“, vergleicht Freshfields-Experte Spieth die rechtliche Lage. Die Bundesregierung sei „schon prinzipiell nicht ermächtigt, Regelungen dieser Art zu treffen.“ Wie Freshfields bezweifelt zudem die Düsseldorfer Sozietät „Bird&Bird“, dass der geplante Klimabeitrag alter Braunkohlekraftwerke auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbare wäre. Es handele sich bei dem Eingriff offenbar um eine Sonderabgabe „mit erdrosselnder Wirkung“, deren Ziel es sei, „im Vorhinein feststehende Kraftwerke durch wirtschaftliche Erdrosselung aus dem Markt zu drängen.“ Dies könnte im Widerspruch zur Eigentumsgarantie, zum Gleichheitsgebot und zur Berufsausübungsfreiheit des Grundgesetzes stehen. Zweifel an der verfassungsrechtlich geforderten Verhältnismäßigkeit des Eingriffs bestünden ohnedies. Wirtschaftsnahe Unionspolitiker wollen deshalb gegen Gabriels Kohle-Pläne jetzt verstärkt mobil machen. „Der Vorschlag widerspricht diametral der Logik des europäischen Emissionshandels“, sagte Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: „Er wird in Brüssel an die Wand fahren.“

(dts Nachrichtenagentur)



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