Juso-Chef knüpft GroKo-Fortsetzung an Bedingungen – „So kann nicht weiter regiert werden“

Der Juso-Chef Kevin Kühnert sieht in Merkel und Seehofer "zwei zunehmend tragische Gestalten, die den richtigen Zeitpunkt für den Abgang von der politischen Bühne verpasst haben und nun mit ihrer Privatfehde den gesamten Betrieb aufhalten."
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Kevin Kühnert, Juso-Vorsitzender, spricht auf einer SPD-Regionalkonferenz in Hessen.Foto: Andreas Arnold/dpa
Epoch Times18. September 2018

Der Bundesvorsitzende der SPD-Jugendorganisation Jusos, Kevin Kühnert, knüpft die Fortsetzung der Koalition zwischen Union und SPD im Bund an Bedingungen. „Sollte das Regierungsbündnis die kommenden Wochen überstehen, dann werden die Koalitionäre ihre Zusammenarbeit neu definieren müssen“, schreibt Kühnert in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

„Der Koalitionsvertrag scheint manchem nur noch als grober Orientierungsrahmen zu dienen, der je nach Großwetterlage beliebig weit verlassen werden kann. So kann nicht weiter regiert werden.“

Scharfe Kritik äußerte Kühnert in diesem Zusammenhang an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Die beiden seien „zwei zunehmend tragische Gestalten, die den richtigen Zeitpunkt für den Abgang von der politischen Bühne verpasst haben und nun mit ihrer Privatfehde den gesamten Betrieb aufhalten“.

Kühnert hält es vor diesem Hintergrund für „überfällig, dass CDU, CSU und SPD ihre buchdicke Arbeitsplanung um ein Kapitel ergänzen, in dem sie sich auf die Grundlagen seriösen Regierens verständigen“.

„Dazu gehört neben der klaren Absage an Verhetzungen à la `Mutter aller Probleme` und einer unmissverständlichen gemeinsamen Positionierung zu rechtsradikalen Umtrieben auch ein Bekenntnis zu freier und unabhängiger Presse, die Seehofer mit fortwährenden Fake-News-Vorwürfen drangsaliert.“

Notwendig sei überdies, fügte Kühnert mit Blick auf den umstrittenen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen hinzu, „dass die Koalition die Bewertung tagespolitischer Vorgänge deutlich in ihrem Aufgabenbereich verortet und klarstellt, dass dies nicht deutschen Spitzenbeamten obliegt“. (dts)



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