Jusos: Auf Hartz-IV-Sanktionen gänzlich verzichten – SPD-Parteitag soll abstimmen

Juso-Chef Kevin Kühnert will den SPD-Parteitag über eine Abschaffung der gesamten Hartz-IV-Sanktionen abstimmen lassen. Ziel sei, "dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt." 
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Kevin Kühnert, Chef der Jusos, der Jugendorganisation der SPD.Foto: Jens-Ulrich Koch/Getty Images
Epoch Times6. November 2019

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen will Juso-Chef Kevin Kühnert den anstehenden SPD-Parteitag über eine Abschaffung der gesamten Sanktionen abstimmen lassen. Das Hartz-System atme „den ideologischen Geist einer längst vergangenen Zeit“, sagte Kühnert der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) betonte, eine völlige Abschaffung sei mit der Union „nicht zu machen.“ Der DGB forderte, alle Sanktionen auf den Prüfstand zu stellen.

„Wie wir mit den verbleibenden Sanktionen umgehen, das entscheidet der SPD-Bundesparteitag im Dezember“, sagte Kühnert.

Wir Jusos werden dann beantragen, dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt.“

Auch wenn die grundlegende Überwindung des Hartz-IV-Systems mit der Union nicht möglich sei, so gehörten offensichtliche Ungerechtigkeiten auf den Tisch, sagte Kühnert. „Reparaturen von Haushaltsgeräten, Rückforderungen von Kleinstbeträgen, aberwitzige Abzüge bei Zuverdiensten – insbesondere die kleinen Ungerechtigkeiten des Hartz-Alltags drangsalieren die Leistungsempfänger und untergraben das Vertrauen in einen gerechten Sozialstaat.“

Gericht: Die Leistungen dürfen nur um 30 Prozent gekürzt werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Hartz-IV-Sanktionsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wenn Pflichten verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden, entschieden die Richter.

Grundsätzlich sind Sanktionen zwar weiterhin möglich, bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder der komplette Wegfall der Leistungen sind aber mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Unionsfraktionsvize Gröhe sagte der „Rheinische Post“, nötig seien mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme für Langzeitarbeitslose, etwa durch bessere Hinzuverdienstregeln. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen im Bereich des Arbeitslosengelds II insgesamt nicht in Frage stellt“, betonte er. „Denn zu einem System der staatlichen solidarischen Unterstützung gehören auch Mitwirkungspflichten der Unterstützungsempfänger.“ Die Koalition werde genau prüfen müssen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf durch das Urteil ausgelöst werde.

Politikerstimmen

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Sanktionen schaden mehr, als dass sie nützen.“ Die Karlsruher Entscheidung schütze die Betroffenen zumindest vor extremen Notlagen bis hin zum drohenden Verlust der Wohnung. Doch das Urteil sei „nur eine Mindestvorgabe“, so Buntenbach.

„Der Gesetzgeber muss das gesamte System der Sanktionen auf den Prüfstand stellen.“ Sie betonte: „Nicht alles, was unsere Verfassung vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitsuchenden und Beschäftigten.“

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sieht ebenfalls deutlichen Reformbedarf. „Automatisierte Sanktionen sind oftmals nicht hilfreich“, sagte er der „Rhein-Neckar-Zeitung“ vom Mittwoch. Stattdessen sollten die Berater in den Jobcentern größere Ermessensspielräume eingeräumt bekommen, um „auch bei Versäumnissen flexibel zu reagieren und insbesondere Sondersituationen zu berücksichtigen“.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer wies Forderungen nach kompletter Streichung der Hartz-IV-Sanktionen zurück. Dies sei „sicherlich nicht mit der Lebenswirklichkeit der hart arbeitenden Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft zu vereinbaren“, erklärte er. Er schlug vor, dass Union, SPD, Grüne und FDP einen „parteiübergreifenden Hartz-IV-Pakt“ schließen sollten. Dabei wolle die FDP aber grundsätzlich an dem Prinzip des Forderns und Förderns festhalten. (afp)

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