Jusos wollen Abtreibungen bis zur Geburt legalisieren

Die Jusos sprachen sich auf ihrem Bundeskongress Anfang Dezember in Düsseldorf mehrheitlich für eine vollständige Legalisierung der Abtreibung aus. Das hieße auch, das die Tötung des Ungeborenen bis einen Tag vor der natürlichen Geburt straffrei bleibt.
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Gynokologische Werkzeuge für Abtreibungen.Foto: iStock
Epoch Times6. Dezember 2018

Auf dem Bundeskongress 2018 der Jusos in Düsseldorf hat sich die Mehrheit der Teilnehmer dafür ausgesprochen, Abtreibungen vollständig zu legalisieren.

„Letztlich führen die aktuellen gesetzlichen Regelungen in den §§ 218ff. und §§ 219ff. StGB zu rechtlicher Unsicherheit, Kriminalisierung und gesellschaftlicher Stigmatisierung nicht nur für (ungewollt) Schwangere, sondern eben auch für Ärtz*innen. Dieser Zustand hat fatale Folgen. Daher setzen wir uns für eine Streichung der §§ 218-219b StGB aus dem Strafgesetzbuch, sowie einer Neuregelung im und eine Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein“, heißt es in dem auf dem Bundeskongress mehrheitlich verabschiedeten Antrag an die Mutterpartei SPD.

Begründet wird der Antrag der Jusos zu Schwangerschaftsabbrüchen folgendermaßen:

Das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung stellt für uns ein zentrales Menschenrecht dar. Die momentane Gesetzeslage in Deutschland schränkt dieses Recht massiv ein.“

Damit stellen die Befürworter das Leben der Mutter generell über das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes.

Die Streichung der §§ 218-219b StGB würde bedeuten, dass die Tötung des Ungeborenen bis einen Tag vor der natürlichen Geburt straffrei bleibt. Bereits jetzt gibt es unter besonderen Umständen die Möglichkeit, auch nach der 22-Wochen-Frist nach Empfängnis straffrei das Kind abtreiben zu lassen, z. B. wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist.

Die Krankenkassen sollen außerdem alle Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen übernehmen, fordern die Jusos.

Jusos gehen über Vorschlag der SPD weit hinaus

Innerhalb der Jusos (Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD) gab es eine kontroverse Haltung zu dem Thema. Davon zeugen die Redebeiträge einzelner Delegierter.

So geht der Vorschlag z. B. der Pragmatischen Linken (PL), einer gemäßigten Gruppierung unter den Jusos, zu weit. Sie beklagen, dass in der Debatte „ein neuer Tiefpunkt“ erreicht wurde.

Trotzdem setzten sich die offen für den Feminismus kämpfenden Delegierten durch. Die Jungsozialisten gehen damit weit über die Forderungen der Mutterpartei hinaus.

Die Sozialdemokraten wollten bislang lediglich den Paragrafen 219a abschaffen, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe stellt. Die Linke und die Grünen haben ebenfalls die Abschaffung des Paragrafen 219a angestrebt. Aufgrund der Regierungskoalition mit der CDU habe man sich bei der SPD dann aber entschlossen mit der Union nach einem Kompromiss zu suchen, berichtet das „Ärzteblatt“.

https://youtu.be/kijsdWL09LQ

Gleichzeitig wird in dem Antrag gefordert: „Es ist wichtig, dass es genug Fachpersonal gibt um diese Eingriffe [Ausschabung der eingenisteten befruchteten Eizelle bzw. des Embryos] adäquat und gut auszuführen.“ Denn momentan würde „es in einigen Regionen einen Mangel an Fachpersonal geben, das diesen Eingriff durchführen kann“, heißt es in dem Antrag.

Bisher gilt:

Die aktuelle Gesetzeslage nach §§ 218 sieht vor, dass die schwangere Frau nicht strafrechtlich verfolgt wird, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Zudem kann das Gericht von einer Strafe absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

Der § 219 macht deutlich, dass die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dient. Originalwortlaut:

„Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.“

Und weiter heißt es: „Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.“ (er)



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