Justiz: Thüringer Verfassungsgericht lehnt AfD-Klage wegen Einstufung als Prüffall ab

Nachdem Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer die AfD vor einem Jahr öffentlich als Prüffall bezeichnet hatte, legte die AfD beim Verfassungsgerichtshof Klage ein. Diese wurde nun abgewiesen.
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Justitia. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times20. November 2019

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Thüringen hat eine Klage der AfD wegen der Einstufung als Prüffall durch den Chef des Landesverfassungsschutzes als unzulässig abgelehnt. Die Partei habe Anträge in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellt, teilte das Gericht am Mittwoch in Weimar mit.

Der Präsident des Verfassungsschutzes sei jedoch weder Verfassungsorgan noch einem solchen in Rang oder Funktion gleichgestellt. (Az. VerfGH 28/18)

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hatte die AfD vor etwa einem Jahr öffentlich in einem Interview als Prüffall bezeichnet. Er begründete dies unter anderem mit dem Auftreten der Thüringer AfD bei den von Rechtsextremisten im sächsischen Chemnitz organisierten Protesten 2018.

AfD reichte Klage gegen Kramer ein

Deshalb reichten der AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke, der Landesverband, die Landtagsfraktion und einzelne Abgeordnete Klage beim Verfassungsgericht ein.

Diese richtete sich unter anderem auch gegen Thüringens Landesinnenminister Georg Maier (SPD). Dieser habe als einziger Beklagter die Funktion eines Verfassungsorgans, teilte das Gericht mit. Er habe die von der AfD angegriffenen Äußerungen aber „weder verursacht noch zu verantworten“. Er sei so „kein möglicher Antragsgegner“.

Eine Bewertung der Frage, ob die von der AfD kritisierte Äußerung Kramers verfassungsrechtlich zu beanstanden war, nahmen die Richter angesichts der formalen Unzulässigkeit der Klage nicht vor. Das Urteil befasst sich damit nicht. (afp)

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