Justizminister Gemkow: Leipziger JVA handelte richtig – Spezialbehandlung von Islamisten nötig

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr hat Sachsens Justizminister Reformen im Justizvollzug des Landes angeregt. Einerseits sei den Beamten in der Leipziger JVA kein Vorwurf zu machen, meinte Sebastian Gemkow (CDU) – andererseits fehle es an Erfahrungen und Instrumenten im Umgang mit islamistischen Gefangenen.
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Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow sieht kein Versagen der Justiz.Foto: Arno Burgi/dpa
Epoch Times17. Oktober 2016

„Wir alle müssen im Umgang mit islamistischen Strafgefangenen dazulernen. Offensichtlich reichen unsere herkömmlichen Instrumente und Erfahrungen zur sicheren Unterbringung von Gefangenen nicht aus“, sagte Sachsens Justizminister Gemkow der „Bild am Sonntag“. Es könne sein, dass ein Islamist seinen Selbstmord gezielt plane und umsetzt, allein um den Behörden die Ermittlungen zu erschweren und um dem verhassten westlichen Rechtssystem zu schaden, sagte der Minister. „Auf diesen Fall waren wir in Sachsen nicht ausreichend vorbereitet.“

Al-Bakr hatte sich am Mittwochabend zwei Tage nach seiner Festnahme erhängt – mit einem T-Shirt seiner Anstaltskleidung an einem Zellengitter. Zu jenem Zeitpunkt war lediglich eine halbstündige Überprüfung seiner Zelle angeordnet gewesen.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, forderte: „In Fällen, die der Generalbundesanwalt übernimmt, müsste sofort eine Taskforce von Spezialisten eingreifen.“ Auch Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion forderte: „Wir brauchen spezielle Verfahren für Dschihadisten“.

Gemkow verteidigt JVA-Beamte

Trotzdem sei den Beamten der Leipziger JVA kein Vorwurf zu machen, so Sachsens Justizminister. In der ARD-Sendung „Anne Will“ sagte er:

„In diesem Fall, in dem die Psychologin gesagt hat, es liegt kein akuter Fall von Suizidgefahr vor, konnten die Bediensteten aufgrund dieser Prognose keine härteren Maßnahmen verhängen.“ Mit einer ständigen Überwachung al—Bakrs hätten die Beamten willkürlich ihre Befugnisse überschritten, gibt der Minister zu bedenken.

Gemkow betonte, es gebe keine besonderen Häftlinge. „Jeder Gefangene wird individuell so behandelt, wie es notwendig ist.“ Zeige die Untersuchung, dass keine akute Suizidgefahr vorliege, dann dürfe keine Maßnahme angeordnet werden, die die Grundrechte eines Gefangenen verletze, argumentierte er. „Das haben die Bediensteten richtig gemacht.“ Er halte sich an die gleichen Maßstäbe: „Letzen Endes werde ich diese Grenzen nicht überschreiten, indem ich eine Maßnahme anordne, die unverhältnismäßig ist und die den Boden des Rechts verlässt“, so Gemkow.

Auch der Leipziger Gefängnisdirektor Rolf Jacob wies den Vorwurf zurück, wonach man bei einem mutmaßlichen IS-Terroristen ständig von Suizid-Bereitschaft ausgehen müsse. „Es gab ein tragisches Ereignis. Man muss aus diesem Ereignis lernen, wie man es zukünftig besser machen kann. Einen Rückschluss auf Fehler, den weise ich zurück“, sagte Jacob im Interview mit „Spiegel TV“.

Umfrage ergibt: „Hätte überall passieren können“

Die „BamS“ verwies auf eine neue Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid, wonach 88 Prozent der Deutschen der Meinung sind, dass der Suizid von al-Bakr in der JVA Leipzig überall in Deutschland hätte passieren können. Fünf Prozent glauben demnach, dass es sich dabei um ein spezifisch sächsisches Problem handelt. Elf Prozent der Befragten sprachen sich in der Umfrage für Gemkows Rücktritt aus, 73 Prozent dagegen.

Al-Bakr war bei einem Polizeieinsatz in Chemnitz knapp dem Zugriff der Beamten entkommen. In einer von ihm genutzten Wohnung wurden eineinhalb Kilogramm hochexplosiven Sprengstoffs gefunden. Mehrere Syrer, bei denen al-Bakr dann in Leipzig um einen Übernachtungsplatz bat, überwältigten und fesselten den 22-Jährigen.

Wo sind die „Helden von Leipzig“?

Zwei Hinweisgebern, die al-Bakrs Festnahme ermöglicht hatten, sei eine „sichere Unterkunft“ zur Verfügung gestellt worden, teilte das Landeskriminalamt Sachsen mit. Es werde auch eine Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm geprüft.

Zwei weitere der Hinweisgeber halten sich dem LKA zufolge derzeit „auf eigene Initiative“ außerhalb von Sachsen auf. Sie erhielten dieselben Schutzangebote. Einer wolle aber auch nicht in Begleitung der Polizei nach Sachsen zurückkehren. Zu dem anderen sei die Kontaktaufnahme schwierig.

(dpa/afp/rf)



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