Justizministerin: „Das Rechtsempfinden der Bevölkerung darf im Rechtsstaat nicht entscheidend sein“

Im Fall Sami A.: "Das Rechtsempfinden der Bevölkerung darf im Rechtsstaat nicht entscheidend sein, das ist genau der Punkt", erklärt die Bundesjustiziministerin Katarina Barley (SPD).
Epoch Times21. August 2018

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat davor gewarnt, die Rechtsprechung einer öffentlichen Stimmung zu unterwerfen. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte sie im Zusammenhang mit dem nach Tunesien abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A.:

Das Rechtsempfinden der Bevölkerung darf im Rechtsstaat nicht entscheidend sein, das ist genau der Punkt.“

Barley ging auch über den Fall Sami A. hinaus:

In Deutschland gibt es, je nach aktueller Stimmungslage, eine Mehrheit für die Einführung der Todesstrafe, aber sie widerspricht eben unserem Verständnis von Rechtsstaat, das im Grundgesetz festgeschrieben ist.“

Barley sagte, der Fall Sami A. müsse zwar in Nordrhein-Westfalen aufgeklärt werden. „Aber wenn es so gewesen ist, dass Behörden dem Gericht bewusst Informationen vorenthalten haben, dann ist das ein Vorgang, der im Rechtsstaat so nicht hingenommen werden kann.“

Die Bundesjustizministerin äußerte sich kritisch zur Motivation einzelner Rückführungen: „Der Eindruck drängt sich zumindest auf, dass bei Abschiebungen in Einzelfällen der öffentlichen Stimmung nachgegeben wird. Das ist sehr besorgniserregend.“

Sie beklagte allerdings, dass „häufig“ diejenigen „die wirklich abgeschoben gehören, über Jahre nicht abgeschoben werden oder abgeschoben werden können“. (dts)



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