Justizministerium: Merkels Bitte um Reiseverzicht rechtlich nicht bindend

Die Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel bei ihrer Ansprache im Fernsehen haben keine rechtlich bindende Wirkung.
Titelbild
Angela MerkelFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times20. März 2020

Das Bundesjustizministerium hat die Bitte von Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf Inlandsreisen zu verzichten, als „nicht rechtlich bindend“ bezeichnet. „Es handelt sich lediglich um einen Ratschlag“, sagte ein Sprecher auf Anfrage dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Er hat keine rechtliche und damit finanzielle Wirkung.“

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) setzt nach der von den Bundesländern angeordneten Schließung von Hotels, Campingplätzen und allen anderen Urlaubseinrichtungen auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme bei Gäste und Gastgebern. „Wir appellieren, zu verzichten – im Sinne aller Mitmenschen“, sagte Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbands (DTV), dem RND.

Tourismusbranche leidet

„Touristische Reisen innerhalb Deutschlands müssen somit unterlassen werden.“ Der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass den regionalen touristischen Anbietern finanziell unter die Arme gegriffen wird, um die Folgen durch die Ausbreitung des Coronavirus erzwungenen Stornierungen abzufedern. „Im Fokus stehen jetzt mittlere und kleine touristische Unternehmen. Die brauchen jetzt echt unsere Hilfe“, so Meyer. (dts)



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