Justizministerium: Neuer Reise-Insolvenz-Schutz soll noch vor November verabschiedet werden

Nach der Thomas Cook Pleite wurde von Seiten der Regierung immer wieder betont, wie wichtig eine Neuregelung des Insolvenz-Schutzes bei Pauschalreisen ist. Bis jetzt liegt nicht einmal ein Referentenentwurf zu einem neuen Gesetz vor.
Epoch Times14. Mai 2020

Das Bundesjustizministerium will zeitnah Eckpunkte für eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht vorlegen. „Ziel ist weiterhin, dass die neuen Regeln vor Beginn des neuen Reisejahrs am 1.11.2020 in Kraft sind“, teilte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) mit. Die aktuelle Situation zeige „noch einmal die dringende Notwendigkeit einer Neuregelung auf“, so der Sprecher weiter.

Aktuell sind Pauschalreisen mit einer Haftungsgrenze von bis zu 110 Millionen Euro abgesichert. Nach der Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im vergangenen Jahr ist der Bund mit 225 Millionen Euro an Steuergeld eingesprungen. So etwas dürfe sich nicht wiederholen, sagte Sebastian Steineke (CDU), Verbraucherschutzbeauftragter der Unionsfraktion im Bundestag, den Zeitungen. „Für Pauschalreisende muss es eine volle Absicherung ihrer Reisekosten geben. Weiterhin muss es die Garantie geben, dass der Steuerzahler zukünftig bei Insolvenzen nicht mehr haftet“, so der CDU-Politiker weiter.

Fond und Versicherung als Kombination

Bisher habe Deutschland die EU-Pauschalreiserichtlinie nur unzureichend umgesetzt. Steineke forderte eine Kombination von Versicherung und Fonds. Reiseveranstalter sollten in diesen Fonds einzahlen. Ab einem gewissen Betrag könnten die Versicherungen dann ihre Beiträge reduzieren. „Damit würde eine Verteuerung der Reisen für Verbraucherinnen und Verbraucher verhindert werden. Im Leistungsfall wäre zunächst der Fonds zahlungspflichtig“, sagte Steineke.

„Die Pauschalreise ist und bleibt abgesichert. Verbraucher können in den Urlaub fahren, ohne befürchten zu müssen, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben“, sagte Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Man wisse um die ernste Situation in der Branche und tue viel dafür, um weitere Insolvenzen zu verhindern. Man wolle eine zeitnahe Lösung, ohne Schnellschüsse herbeizuführen, so der SPD-Politiker weiter.

Insolvenzverwalter: Immer noch kein neuer Gesetzentwurf

Kritik kommt dagegen vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID): „Die Bundesregierung hat nach der Insolvenz von Thomas Cook ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie wollte die Absicherung anpassen, aber bis heute gibt es noch nicht einmal einen Referentenentwurf“, sagte der VID-Vorsitzende Christoph Niering. Die Bundesregierung müsse ein „starkes Signal setzen, und etwa im Sinne von Norbert Blüm sagen: Die Reise ist sicher. Das könnte viele Verbraucher dazu bewegen, doch noch eine Reise zu buchen“, so der VID-Vorsitzende weiter. Er glaubt nicht, dass es bei den derzeitigen Hilfen in der Tourismusbranche bleiben wird. „Ich halte eine Nachfinanzierungsrunde für möglich“, sagte Niering. (dts/al)

 

 



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