Ein Entwurf des Justizministeriums
K.o.-Tropfen: Justizministerin will härtere Strafen
K.o.-Tropfen gelten auch als „Vergewaltigungsdroge“. Ein Entwurf sieht vor, dass die gefährlichen Substanzen künftig bei der Strafverfolgung wie eine Waffe behandelt werden sollen.

K.o.-Tropfen sollen als Waffe eingestuft werden.
Foto: Christian Thiele/dpa
Das Bundesjustizministerium will für den Einsatz von sogenannten K.o.-Tropfen höhere Strafen.
Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen, das geht aus einem heute veröffentlichten Entwurf des Justizministeriums hervor.
Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft werden können.
K.-o.-Tropfen und Vergewaltigungen
Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen seien besonders perfide und gefährlich, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Sie sagt: „Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssen hart bestraft werden.“ Der deutsche Rechtsstaat müsse ein klares Signal an die Täter senden.
Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Dies führe dazu, dass nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe verhängt werde, teilte das Ministerium mit.
Am 25. November ist der Internationale Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. (dpa/red)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.







