Kabinett beschließt 200-Milliarden-Schirm zur Bekämpfung der Energiekrise

Titelbild
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) während der wöchentlichen Sitzung des Bundeskabinetts am 14. September 2022 in Berlin.Foto: Omer Messinger/Getty Images
Epoch Times11. Oktober 2022

Die Bundesregierung hat den geplanten 200-Milliarden-Euro-Schirm zur Bekämpfung der Energiekrise auf den Weg gebracht. Der nötige Kabinettsbeschluss wurde am Dienstag gefasst, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Vorgesehen ist, den in der Corona-Zeit eingerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu reaktivieren und über neue Schulden mit 200 Milliarden Euro auszustatten.

Aus dem reaktivierten WSF soll insbesondere die geplante Gaspreisbremse finanziert werden. Auch Hilfen für angeschlagene Gasimporteure sollen aus dem Topf fließen. Bei der ebenfalls geplanten Strompreisbremse soll der Fonds eine Zwischenfinanzierung gewährleisten – eigentlich ist vorgesehen, „Zufallsgewinne“ der Stromproduzenten abzuschöpfen und zur Subventionierung eines Basisbedarfs an Strom zu benutzen.

Über eine gesetzlich festgelegte Zweckbindung werde sichergestellt, dass die Mittel des WSF ausschließlich für die „aufgrund der außergewöhnlichen Notsituation notwendigen Maßnahmen eingesetzt werden können“, betonte das Finanzministerium. Es gehe darum, „die steigenden Energiekosten und schlimmsten Härten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abzufedern“. Der Schutzschirm trage außerdem dazu bei, „die volkswirtschaftlichen Kapazitäten zu erhalten und volkswirtschaftliche Schäden zu vermindern.“

Beschlossen wurde im Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag. Dieses Verfahren dient dazu, die parlamentarische Gesetzgebung zu beschleunigen. Der Bundestag soll bereits am Freitag erstmals über das Vorhaben beraten.

Nötig ist auch ein erneuter Bundestagsbeschluss für eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Zwar gilt für das laufende Jahr bereits eine Ausnahme. Da durch die Reaktivierung des WSF aber noch mehr Geld gebraucht wird als zuvor geplant, muss der Bundestag ein weiteres Mal abstimmen. (afp/mf)



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