Kabinett bringt zwei Milliarden für Ganztagsbetreuung an Grundschulen auf den Weg – Städtetag will mehr Geld

Für den ab 2025 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler stellt der Bund zwei Milliarden Euro zu Verfügung. Das Kabinett beschloss ein Sondervermögen, um die Länder beim Ausbau der Betreuungsangebote zu unterstützen.
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Familie, junge Familie, Kinder, Fluss, Outdoor, Entspannung, Frau, Mann, Natur.Foto: Halfpoint/iStock
Epoch Times13. November 2019

Für den ab 2025 angestrebten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler stellt der Bund zwei Milliarden Euro zu Verfügung. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Einrichtung eines Sondervermögens, um die eigentlich zuständigen Länder beim Ausbau der Betreuungsangebote zu unterstützen. Der Städtetag hält allerdings weit mehr Geld für nötig. Oppositionspolitiker kritisierten, das Problem des Fachkräftemangels in der Kinderbetreuung werde nicht gelöst.

In den Jahren 2020 und 2021 sind dem Gesetzentwurf zufolge jeweils eine Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen, die jeweils zur Hälfte aus dem Haushalt des Bundesfamilien- und des Bildungsministeriums kommen. Die Mittel können bis Ende 2028 für Investitionen an den Grundschulen ausgegeben werden.

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem „großen Beitrag des Bundes zu den Gesamtkosten“. Es gehe um mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Zudem würden mit dem Rechtsanspruch die Voraussetzungen geschaffen, jedes Kind bestmöglich zu fördern.

Mehr Ganztagsbetreuung bedeutete natürlich auch mehr Bedarf an Fachkräften. „Hier sind jetzt vor allem die Länder gefordert, die Kapazitäten weiter zu erhöhen und gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen“, so Giffey.

Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) erklärte, der Ganztagsausbau „wird vielen Familien weiterhelfen“. Sie betonte zugleich: „Die Qualität der Ganztagsangebote in den Schulen und Horten muss stimmen.“

Trotz des Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern wird der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter noch nicht gedeckt. Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, bleibt sie in vielen Regionen deutlich darunter.

Der Deutsche Städtetag forderte eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung. Es reiche nicht, dass sich der Bund „nur bruchstückhaft“ an den Kosten beteilige, sagte Städtetags-Präsident Burkhard Jung der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstagsausgabe). Die Städte erwarteten, „dass Bund und Länder einen wesentlich größeren Anteil an den zusätzlichen Investitionskosten übernehmen“. Auch einen Teil der laufenden Kosten sollten Bund und Länder tragen.

Die Grünen-Abgeordneten Katja Dörner und Ekin Deligöz erklärten, angesichts prognostizierter Investitionsbedarfe von über 7,5 Milliarden Euro könne die für 2020 jetzt bereitgestellte eine Milliarde Euro „nur ein Anfang sein“. Die Grünen forderten daher „im Haushaltsverfahren des Bundes als nächsten Schritt für das kommende Jahr die Verdopplung der Mittel“. Das ermögliche es, frühzeitig in die Vorhaben einzusteigen und schaffe Planungssicherheit.

Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Matthias Seestern-Pauly, nannte den Aufbau eines Sondervermögens eine „Nebelkerze“. „Es mangelt in erster Linie an qualifiziertem Personal, da helfen auch noch so viele neue Räume nicht“, erklärte er.

Auch die Linken-Bildungsexpertin Birke Bull-Bischoff erklärte, das ganze Vorhaben bleibe „nur ein Pappkamerad, wenn nicht neben den Investitionen in die Gebäude für die Ganztagsbetreuung auch eine Beseitigung des dramatischen Fachkräftemangels stattfindet“. Bull-Bischoff forderte, „eine Fachkräfteoffensive auf den Weg zu bringen, die ihren Namen auch verdient“. (afp)

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