Kabinett verabschiedet zweite Stufe von Gröhes Pflegereform

Eine Bewohnerin einer Seniorenwohnanlage bekommt den Blutdruck gemessen.Foto: Marijan Murat/Illustration/dpa
Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisher drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden, um dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung zu tragen.
Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden – von 2,05 Prozent auf 2,55 von 2017 an. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro für zusätzliche Leistungen. Gröhe hatte seinen Entwurf zuletzt nochmals nachgebessert, unter anderem zugunsten pflegender Angehöriger.
(dpa)Epoch TV
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